Anfrage zum politischen Einstellung zu einem Informationsfreiheitsgesetz in Bayern

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Bezüglich der demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik, welche das Volk als obersten Souverän festlegt. Würde ich gerne wissen, wieso der Freistaat Bayern seinen Bürgern kein gesetzliches Recht einräumen möchte, Akteneinsicht in alle Vorgänge von öffentlichem Interesse einrichtet.

In anderen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es solche Gesetze bereits und werden als große Errungenschaft der Demokratie und der öffentlichen Kontrolle gefeiert. Ebenso erleichtert es die Arbeit der Presse und hilft dabei die öffentliche Meinung zu formen.

Ebenso sollte der Staat im Grundsatz öffentlich nachvollziehbar Handeln (ausnahme wie innere Sicherheit sind selbstverständlich), dies gelingt nur, wenn der Bürger Akteneinsicht hat.

Daher folgende Fragen:

1. Wieso möchte die bayrische Staatsregierung kein solches Gesetz einbringen?
2. Welche Gründe sprechen dagegen, ein solches Gesetz zu erlassen?
3. Wie ist die Sachlage zur Akteneinsicht in Bayern von Seiten der Bürger?
4. Welche Rechte und Pflichten hat der Bürger in Bayern zur Akteneinsicht (Gesetzgebungsverfahren, Entscheidungen der Exekutive (Landes- oder Kommunalebene)?
5. Welche Vorhaben gab es bisher durch die Legislative in Bayern und sind im Rahmen des Gesetzgebeungsverfahren gescheitert und wieso sind diese gescheitert.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben und zu Begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. April 2024
  • Frist
    25. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum politischen Einstellung zu einem Informationsfreiheitsgesetz in Bayern [#307121]
Datum
23. April 2024 11:00
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Bezüglich der demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik, welche das Volk als obersten Souverän festlegt. Würde ich gerne wissen, wieso der Freistaat Bayern seinen Bürgern kein gesetzliches Recht einräumen möchte, Akteneinsicht in alle Vorgänge von öffentlichem Interesse einrichtet. In anderen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es solche Gesetze bereits und werden als große Errungenschaft der Demokratie und der öffentlichen Kontrolle gefeiert. Ebenso erleichtert es die Arbeit der Presse und hilft dabei die öffentliche Meinung zu formen. Ebenso sollte der Staat im Grundsatz öffentlich nachvollziehbar Handeln (ausnahme wie innere Sicherheit sind selbstverständlich), dies gelingt nur, wenn der Bürger Akteneinsicht hat. Daher folgende Fragen: 1. Wieso möchte die bayrische Staatsregierung kein solches Gesetz einbringen? 2. Welche Gründe sprechen dagegen, ein solches Gesetz zu erlassen? 3. Wie ist die Sachlage zur Akteneinsicht in Bayern von Seiten der Bürger? 4. Welche Rechte und Pflichten hat der Bürger in Bayern zur Akteneinsicht (Gesetzgebungsverfahren, Entscheidungen der Exekutive (Landes- oder Kommunalebene)? 5. Welche Vorhaben gab es bisher durch die Legislative in Bayern und sind im Rahmen des Gesetzgebeungsverfahren gescheitert und wieso sind diese gescheitert. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben und zu Begründen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Lohäcker Straße, 15 90579, Langenzenn, <<E-Mail-Adresse>>

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