Anfrage zum Thema - Eigentümerstrukturen der Netzbetreibern und Konzessionsverträge der Kommunen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Wie viele Betreiber von Energieversorgungsnetzen (Strom und Gas) gibt es?
a. Welche Netzebenen bzw. Druckstufen versorgen diese?
b. Wie Viele Kunden sind angeschlossen?
c. Können Sie hierfür eine Gesamtübersicht zur Verfügung stellen?
2. Wie viele Netzbetreiber (Strom) gibt es aktuell bzw. gab es vor 5 Jahren, 10 und vor 20 Jahren?
a. Können sie eine aktuelle Liste/Übersicht ausreichen, welche die zu versorgenden Netzebenen und Kundenanzahl aufschlüsselt?
3. Welches ist aktuell der kleinste Netzbetreiber (bzgl. Fläche/Energiemenge usw.) mit öffentliche Versorgungsaufgabe (Netzebenen 6 und 7)?
4. Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die Netzentgelte der Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) entwickelt?
5. Welche Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik werden seitens der BNetzA erhoben?
a. Können Sie diese Daten bzw. aufgearbeitet Ergebnissen zur Verfügung stellen?
b. Können Sie diese erklären?
6. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik der Netzbetreiber entwickelt? Bitte stellen Sie hierfür Grafiken zur Verfügung.
7. Welche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen regeln die Vergabe der Konzessionen?
8. Welchen Anteil an den Gesamtkosten haben Konzessionsabgaben für Nutzer (Industrie/Endkunde) in den Energienetzgebieten?
a. Ändern sich diese Aussagen bzgl. städtischer und ländlicher Gebiete?
b. Sind andere Auffälligkeiten (regionale, strukturelle vgl. Nord/Südgefälle, Netzbetreiberstruktur abhängige Indizieren auffällig?
9. Erheben sie von Betreiber von Energieversorgungsnetzen Daten/Informationen ob diese privatisiert, kommunale oder interkommunale Unternehmen sind?
a. Erheben Sie Daten wie hoch die Rendite eines Netzbetreibers ist?
b. Gibt es Betreiber von Energieversorgungsnetzen die keine Gewinnerzielungsabsichten haben? (vgl. gGmbH oder finnisches Genossenschaftsprinzip)
10. Welche Strukturen bzgl. der Eigentümer bzw. Anteilseigner weisen Betreiber von Energieversorgungsnetzen auf?
a. Gibt es hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten?
b. Wenn ja, wo sind diese aufzufinden?
11. Welche der deutschen Netzbetreiber (vgl. Frage 1) sind privatisiert, kommunal oder werden als öffentliche private Partnerschaft geführt?
12. Wie viele Privatisierungen und Rekommunalisierungen gab es seit 1990?
13. Wie läuft ein Konzessionsvergabeverfahren?
a. Kann unter bestimmten Umständen auf Konzessionsvergabeverfahren verzichtet werden und wenn ja unter welchen?
14. Können Sie vereinfacht die Pflichten eines Netzbetreibers zusammenfassen bzgl. den auflagen der Regulierung? Welche Pflichtet hat der „kleinste Netzbetreiber“ bzgl. der Regulierungsbehörden?
15. Welche Daten erhalten Sie von den Landesregulierungsbehörden bzgl. der nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Netzbetreiber?
16. Welche Daten übergeben sie den Landesregulierungsbehörden?
Wenn Sie diese Daten teilweise oder vollständig nicht zur Verfügung stellen können, bitte ich um Auskunft und die Anfrage an die zuständigen Stellen weiterzureichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Betrei…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Thema - Eigentümerstrukturen der Netzbetreibern und Konzessionsverträge der Kommunen [#151502]
Datum
18. Juni 2019 17:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Betreiber von Energieversorgungsnetzen (Strom und Gas) gibt es? a. Welche Netzebenen bzw. Druckstufen versorgen diese? b. Wie Viele Kunden sind angeschlossen? c. Können Sie hierfür eine Gesamtübersicht zur Verfügung stellen? 2. Wie viele Netzbetreiber (Strom) gibt es aktuell bzw. gab es vor 5 Jahren, 10 und vor 20 Jahren? a. Können sie eine aktuelle Liste/Übersicht ausreichen, welche die zu versorgenden Netzebenen und Kundenanzahl aufschlüsselt? 3. Welches ist aktuell der kleinste Netzbetreiber (bzgl. Fläche/Energiemenge usw.) mit öffentliche Versorgungsaufgabe (Netzebenen 6 und 7)? 4. Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die Netzentgelte der Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) entwickelt? 5. Welche Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik werden seitens der BNetzA erhoben? a. Können Sie diese Daten bzw. aufgearbeitet Ergebnissen zur Verfügung stellen? b. Können Sie diese erklären? 6. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik der Netzbetreiber entwickelt? Bitte stellen Sie hierfür Grafiken zur Verfügung. 7. Welche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen regeln die Vergabe der Konzessionen? 8. Welchen Anteil an den Gesamtkosten haben Konzessionsabgaben für Nutzer (Industrie/Endkunde) in den Energienetzgebieten? a. Ändern sich diese Aussagen bzgl. städtischer und ländlicher Gebiete? b. Sind andere Auffälligkeiten (regionale, strukturelle vgl. Nord/Südgefälle, Netzbetreiberstruktur abhängige Indizieren auffällig? 9. Erheben sie von Betreiber von Energieversorgungsnetzen Daten/Informationen ob diese privatisiert, kommunale oder interkommunale Unternehmen sind? a. Erheben Sie Daten wie hoch die Rendite eines Netzbetreibers ist? b. Gibt es Betreiber von Energieversorgungsnetzen die keine Gewinnerzielungsabsichten haben? (vgl. gGmbH oder finnisches Genossenschaftsprinzip) 10. Welche Strukturen bzgl. der Eigentümer bzw. Anteilseigner weisen Betreiber von Energieversorgungsnetzen auf? a. Gibt es hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten? b. Wenn ja, wo sind diese aufzufinden? 11. Welche der deutschen Netzbetreiber (vgl. Frage 1) sind privatisiert, kommunal oder werden als öffentliche private Partnerschaft geführt? 12. Wie viele Privatisierungen und Rekommunalisierungen gab es seit 1990? 13. Wie läuft ein Konzessionsvergabeverfahren? a. Kann unter bestimmten Umständen auf Konzessionsvergabeverfahren verzichtet werden und wenn ja unter welchen? 14. Können Sie vereinfacht die Pflichten eines Netzbetreibers zusammenfassen bzgl. den auflagen der Regulierung? Welche Pflichtet hat der „kleinste Netzbetreiber“ bzgl. der Regulierungsbehörden? 15. Welche Daten erhalten Sie von den Landesregulierungsbehörden bzgl. der nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Netzbetreiber? 16. Welche Daten übergeben sie den Landesregulierungsbehörden? Wenn Sie diese Daten teilweise oder vollständig nicht zur Verfügung stellen können, bitte ich um Auskunft und die Anfrage an die zuständigen Stellen weiterzureichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Info…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Anfrage zum Thema - Eigentümerstrukturen der Netzbetreibern und Konzessionsverträge der Kommunen [#151502]
Datum
19. Juni 2019 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), dessen Eingang wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag, den wir wie folgt beantworten können: Der Anspruch au…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Anfrage zum Thema - Eigentümerstrukturen der Netzbetreibern und Konzessionsverträge der Kommunen [#151502]
Datum
25. Juni 2019 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag, den wir wie folgt beantworten können: Der Anspruch aus § 1 IFG umfasst nur den Zugang zu Informationen, die bei der jeweiligen Behörde vorhanden sind und nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können (§ 9 Abs. 3 IFG). Einen Großteil der von Ihnen begehrten Informationen finden Sie in den Monitoringberichten der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Diese sind für die Jahre 2006-2018 auf der folgenden Website der BNetzA veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… Die Beantwortung von konkreten Fragen - und insbesondere bewertende Erläuterungen - sind jedoch nicht von dem IFG-Anspruch nach § 1 umfasst. Die folgende Beantwortung eines Teils Ihrer Fragen erfolgt daher nicht im Rahmen Ihres IFG-Antrags und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sondern lediglich im Sinne einer verbraucherfreundlichen Verwaltung: Zu 1b: Sie finden diverse Kennzahlen der Netzbetreiber, insbesondere die Anzahl der angeschlossenen Kunden auf den jeweiligen Internetseiten der Netzbetreiber. Zu 5. & 6.: Informationen zur Versorgungssicherheit sowie die Kennzahlen zu Versorgungsunterbrechungen der Jahre 2006-2017 für Strom und Gas finden Sie in den Monitoringberichten sowie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… zu 7. & 13. : Einige Informationen zur Vergabe der Konzessionen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass der Leitfaden von 2015 und damit die Entwicklungen der vergangenen 4 Jahre nicht berücksichtigt. Gleichwohl erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen der Konzessionsvergabe. Die Gemeinden sind für die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zuständig (§ 46 EnWG). 10.: Die Gesellschaftsstrukturen der Netzbetreiber haben neben den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen insbesondere die Entflechtungsregelungen der §§ 6 ff EnWG zu erfüllen. Informationen zur Entflechtung finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… Die Verteilnetzbetreiber haben zudem sogenannte Gleichbehandlungsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 7a EnWG). Diese Berichte haben das Gleichbehandlungsprogramm einschließlich getroffener Maßnahmen des vergangenen Jahres zu beinhalten. Die Berichte sind auf den Internetseiten der Netzbetreiber zugänglich. Die Gleichbehandlungsprogramme der Transportnetzbetreiber sind von der Regulierungsbehörde zu genehmigen (§ 10e EnWG). Auch dazu finden Sie Informationen auf den Internetseiten der Netzbetreiber. 14. Nach § 11 Abs. 1 EnWG sind Energienetzbetreiber verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Im Übrigen werden in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen diverse weitere Pflichten für Netzbetreiber normiert. Da die Bundesnetzagentur insbesondere für die Kostenprüfung und die Berechnung der Erlösobergrenze zuständig ist, ergeben sich insbesondere diesbezüglich Mitteilungspflichten sowie Optimierungsobliegenheiten. 15. & 16: Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden erfolgt insbesondere im Sinne des § 64a EnWG. Zudem dient der Länderausschuss der Abstimmung zwischen den Behörden (§ 60a EnWG). Soweit Daten ausgetauscht werden, sind allerdings ausdrückliche Vorschriften zur Datenweitergabe erforderlich. Alternativ kommen zudem die Regelungen der Amtshilfe in Betracht. In allen Fällen ist allerdings der Datenschutz zu berücksichtigen. Wunschgemäß möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hiermit erfolgte Bearbeitung Ihres Antrags bzw. die im Sinne einer verbraucherfreundlichen Verwaltung rechtspflichtfrei erfolgten Auskünfte als einfache Auskunft gebührenfrei erteilt werden. Wir stehen Ihnen für Rückfragen dazu gern zur Verfügung. Bitte richten Sie diese an diese email-Adresse. Weitere detaillierte Auskünfte zu Ihrer Anfrage sind nicht als einfache Auskunft nach § 10 IFG zu bewerten und unterliegen dementsprechend einer gebührenpflichtigen Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen