Anfrage zum Verwandtschaftverhältnis von Gewinnern im PPP

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Bundestag organisiert im Auftrag des Parlaments das Parlamentarische Patenschaftsprogramm, kurz PPP. Das zuständige Referat ist Int. 4. Damit unterliegt meines Erachtens der Bundestag der Auskunftspflicht nach IFG/UIG/VIG mindestens für die Umsetzung des PPP.

Ist das richtig?

Bitte senden Sie mir die Ihnen bekannte Anzahl der Gewinner im Auswahlverfahren zu, die im Verwandtschaftsgrad I (Eltern, Geschwister) ein Amt oder eine Funktion in einer Behörde oder Partei in Deutschland inne hatten.

Bitte stellen Sie dazu in Ergänzung ein Verhältnis auf: Anzahl Gewinner mit Verwandtschaftsgrad / Anzahl gesamt.

Im Regelfall ist Ihnen die oben geschilderte Verbindung sicher bekannt, da dies in den Interviews direkt oder indirekt abgefragt wird. Mir liegen bereits zwei solche Gewinner vor.

Bitte beachten Sie, dass keine persönlichen Daten von dieser Anfrage abgefragt werden, sondern ausschließlich Zahlen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundestag organisiert im Auftrag …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Verwandtschaftverhältnis von Gewinnern im PPP [#301876]
Datum
4. März 2024 11:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundestag organisiert im Auftrag des Parlaments das Parlamentarische Patenschaftsprogramm, kurz PPP. Das zuständige Referat ist Int. 4. Damit unterliegt meines Erachtens der Bundestag der Auskunftspflicht nach IFG/UIG/VIG mindestens für die Umsetzung des PPP. Ist das richtig? Bitte senden Sie mir die Ihnen bekannte Anzahl der Gewinner im Auswahlverfahren zu, die im Verwandtschaftsgrad I (Eltern, Geschwister) ein Amt oder eine Funktion in einer Behörde oder Partei in Deutschland inne hatten. Bitte stellen Sie dazu in Ergänzung ein Verhältnis auf: Anzahl Gewinner mit Verwandtschaftsgrad / Anzahl gesamt. Im Regelfall ist Ihnen die oben geschilderte Verbindung sicher bekannt, da dies in den Interviews direkt oder indirekt abgefragt wird. Mir liegen bereits zwei solche Gewinner vor. Bitte beachten Sie, dass keine persönlichen Daten von dieser Anfrage abgefragt werden, sondern ausschließlich Zahlen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301876/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!