Anfrage zur aktuellen Bedarfsplanung in der Psychotherapie

1. Aktuelle Berechnung, wie viele Therapieplätze (in Form von Platzkontingenten, benötigten Therapiestunden o.ä.) zur Deckung des aktuellen Bedarfes ausreichend wären
2. Wie viele approbierte Psychotherapeuten werden für die Deckung dieses Bedarfes generell benötigt? Auf wie viele Psychotherapeuten muss der genannte Bedarf also verteilt werden?
3. Wie viele neu-approbierte Psychotherapeuten bräuchten wir jährlich, um diesen Bedarf auch zukünftig zu decken?
4. Gibt es eine Zukunftsprognose hinsichtlich der Bedarfe an Psychotherapie für die nächsten 10 bzw. 20 Jahre? Wie sieht diese aus?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aktuelle Berechnung, wie viele The…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur aktuellen Bedarfsplanung in der Psychotherapie [#278547]
Datum
10. Mai 2023 14:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aktuelle Berechnung, wie viele Therapieplätze (in Form von Platzkontingenten, benötigten Therapiestunden o.ä.) zur Deckung des aktuellen Bedarfes ausreichend wären 2. Wie viele approbierte Psychotherapeuten werden für die Deckung dieses Bedarfes generell benötigt? Auf wie viele Psychotherapeuten muss der genannte Bedarf also verteilt werden? 3. Wie viele neu-approbierte Psychotherapeuten bräuchten wir jährlich, um diesen Bedarf auch zukünftig zu decken? 4. Gibt es eine Zukunftsprognose hinsichtlich der Bedarfe an Psychotherapie für die nächsten 10 bzw. 20 Jahre? Wie sieht diese aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278547/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage zur aktuellen Bedarfsplanung in der Psychotherapie [#278547]
Datum
11. Mai 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen angefragten Informationen s…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage zur aktuellen Bedarfsplanung in der Psychotherapie [#278547]
Datum
12. Mai 2023 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen angefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Aktuelle Berechnung, wie viele Therapieplätze (in Form von Platzkontingenten, benötigten Therapiestunden o.ä.) zur Deckung des aktuellen Bedarfes ausreichend wären 2. Wie viele approbierte Psychotherapeuten werden für die Deckung dieses Bedarfes generell benötigt? Auf wie viele Psychotherapeuten muss der genannte Bedarf also verteilt werden? 3. Wie viele neu-approbierte Psychotherapeuten bräuchten wir jährlich, um diesen Bedarf auch zukünftig zu decken? 4. Gibt es eine Zukunftsprognose hinsichtlich der Bedarfe an Psychotherapie für die nächsten 10 bzw. 20 Jahre? Wie sieht diese aus? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]