Anfrage zur Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen

Angaben über die Anzahl von Demonstrationen und angemeldeten Mahnwachen zum Klimaschutz, in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und im ersten Halbjahr 2022, jeweils im gesamten Bundesgebiet.

Ergebnis der Anfrage

Dem BMI liegen hierzu keine zusammenfassenden Angaben vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2022
  • Frist
    24. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angaben über die …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen [#263726]
Datum
22. November 2022 13:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben über die Anzahl von Demonstrationen und angemeldeten Mahnwachen zum Klimaschutz, in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und im ersten Halbjahr 2022, jeweils im gesamten Bundesgebiet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263726/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 -13002/28#80 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Anfrage zur Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen [#263726]
Datum
23. November 2022 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 -13002/28#80 Sehr << Antragsteller:in >> Demonstrationen müssen bei der zuständigen Behörde (meist Ordnungsbehörde, Versammlungsbehörde) angemeldet werden. Dem BMI liegen hierzu keine zusammenfassenden Angaben vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wo kann man anregen, dass das BMI die Summe der stattgefundenen Demonstrationen in…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen [#263726]
Datum
23. November 2022 17:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wo kann man anregen, dass das BMI die Summe der stattgefundenen Demonstrationen in Gänze erfasst? Schließlich brauchen unsere Parlamentarier diese Information um den Willen der von ihnen Vertretenen Bürger zu kennen. Manche Abgeordnete oder Regierungsmitglieder werfen Klimaschutzaktivisten in der jüngeren Vergangenheit öffentlich und auf populistsiche Art und Weise vor, nicht alle Mittel demokratische Mitwirkung ausgeschöpft zu haben, bevor sich zu Aktionsformen zivilen Ungehorsams gegriffen haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263726/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4.13002/9#1 Sehr << Antragsteller:in >> ic…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG Anfrage zur Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen [#263726]
Datum
25. November 2022 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4.13002/9#1 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Referat Bürgerkommunikation hier im Hause weitergeleitet. Sie erreichen den Bürgerservice des BMI unter der E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
221125, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Anzahl von angemeldeten Klimaschut…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221125, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Anzahl von angemeldeten Klimaschutzaktionen
Datum
28. November 2022 16:38
Status
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, AnkeSehr geehrte Frau << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 25.<< Adresse entfernt >>.2022. Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, liegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) keine zusammenfassenden Angaben zu Ihrem Anliegen vor. Das BMI kann nicht angeregt werden, stattgefundene Demonstrationen zu erfassen, weil das nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Informationen hierzu liegen den jeweiligen Bundesländern vor. Das hat damit zu tun, dass nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) die Ausübung der staatlichen Befugnisse den Bundesländern übertragen ist (Art. 30 und 83 GG). Deshalb bitte ich Sie, sich an die jeweiligen Bundesländer zu wenden. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht wie gehofft weiterhelfen kann! Mit freundlichen Grüßen