Anfrage zur Anzahl von digitalen Selbstbedienungsterminals & Beantragung von Pässen in deutschen Ämtern

1. eine konkrete Anzahl zu bestellten und ausgelieferten Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/loesungen/self-service-terminal);

2. Anzahl und Standorte der Ämter, welche die SSTs benutzen;

3. und Anzahl der bisher mit einem SST beantragten Personalausweise und Reisepässe

4. durchschnittliche Anzahl aller jährlich beantragten Ausweise und Reisepässe

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
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Florian Lüdtke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine konkrete Anzahl zu bestellten…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Florian Lüdtke
Betreff
Anfrage zur Anzahl von digitalen Selbstbedienungsterminals & Beantragung von Pässen in deutschen Ämtern [#290710]
Datum
21. Oktober 2023 18:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine konkrete Anzahl zu bestellten und ausgelieferten Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/loesungen/self-service-terminal); 2. Anzahl und Standorte der Ämter, welche die SSTs benutzen; 3. und Anzahl der bisher mit einem SST beantragten Personalausweise und Reisepässe 4. durchschnittliche Anzahl aller jährlich beantragten Ausweise und Reisepässe Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Lüdtke Anfragenr: 290710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290710/
Mit freundlichen Grüßen Florian Lüdtke

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag vom 21.10.2023 - hier: Antwortschreiben Sehr geehrter Herr Lüdtke, in oben genannter Angelegenheit übe…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag vom 21.10.2023 - hier: Antwortschreiben
Datum
15. November 2023 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmdv-antwortschreiben-ifg-ldtke.pdf
647,1 KB
Sehr geehrter Herr Lüdtke, in oben genannter Angelegenheit übersende ich ein Antwortschreiben verbunden mit der Bitte um Kenntnis. Verbindlichen Dank! Freundlich grüß