Anfrage zur Auflistung von herrenlosen Immobilien nach § 928 BGB im Saarland

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit untenstehender Begründung bitte ich Sie, mir die folgenden Informationen zukommen zu lassen / die folgenden Fragen zu beantworten:

• Informationen über herrenlose Immobilien und Grundstücke, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches.
• Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für Kauf zukommen lassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Saarland (Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG), dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz (SUIG) (, soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (, soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 3 SaarlGebG von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 11 (1) SUIG.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab (insbes. vor Auslösen der Kosten) mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen meines Erachtens nach nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats seit Zugang dieses Schreibens zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit untenstehender Begründung bitte ich Sie, mir d…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Auflistung von herrenlosen Immobilien nach § 928 BGB im Saarland [#287080]
Datum
26. August 2023 21:35
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit untenstehender Begründung bitte ich Sie, mir die folgenden Informationen zukommen zu lassen / die folgenden Fragen zu beantworten: • Informationen über herrenlose Immobilien und Grundstücke, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches. • Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für Kauf zukommen lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Saarland (Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG), dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz (SUIG) (, soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (, soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 3 SaarlGebG von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 11 (1) SUIG. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab (insbes. vor Auslösen der Kosten) mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen meines Erachtens nach nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats seit Zugang dieses Schreibens zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287080/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
AW: Zulieferung zur Anfrage "Auflistung herrenlose Grundstücke" Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Zulieferung zur Anfrage "Auflistung herrenlose Grundstücke"
Datum
7. September 2023 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage können wir Folgendes antworten: Grundstücke werden herrenlos, sofern das Land von seinem nach § 928 Abs. 2 BGB zustehenden Aneignungsrecht keinen Gebrauch macht. Herrenlose Grundstücke können Sie unter den Voraussetzungen des § 12 Grundbuchordnung (GBO) durch Grundbucheinsicht beim saarländischen Grundbuchamt ermitteln. Insoweit wäre allenfalls das Saarländische Grundbuchamt zuständiger Ansprechpartner für Ihre Anfrage. Gehen Sie gerne auf das Grundbuchamt zu. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat in der jüngeren Vergangenheit nicht auf ein ihm zustehendes Aneignungsrecht verzichtet und führt darüber hinaus keine Liste über herrenlose Grundstücke in Gemeinden und kann Ihnen daher bedauerlicherweise nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen