Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung

- Studien zu Auswirkungen einer möglichen Reduktion der Regelarbeitszeit
- Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)
- Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)
- Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung
- Studien zu alternativen Arbeitsmodellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Studien zu Ausw…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung [#231677]
Datum
25. Oktober 2021 10:37
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Studien zu Auswirkungen einer möglichen Reduktion der Regelarbeitszeit - Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen) - Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen) - Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung - Studien zu alternativen Arbeitsmodellen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231677/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
AW: IFG Anfrage Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.1…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG Anfrage
Datum
28. Oktober 2021 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25.10.2021. Zu Ihren Fragen können wir Ihnen folgende Informationen geben: - Studien Inwieweit Studien zu den beiden von Ihnen genannten Themengebieten in der Bundesagentur für Arbeit (BA) als amtliche Informationen vorliegen, kann aufgrund der allgemein gehaltenen Angaben nicht konkret beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, dazu im ausführlichen Informationsangebot auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zu recherchieren oder direkt beim IAB nachzufragen. Das IAB ist die einzige Dienststelle der BA, in der Studien dieser Art vorhanden sein könnten. https://infosys.iab.de/infoplattform/... - „Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)“ Wirtschaftsdaten, wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP), werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und veröffentlicht, vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wir... In der BA sind dazu keine amtlichen Informationen vorhanden. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich an das Statistische Bundesamt wenden oder in dessen Internetangebot recherchieren. - „Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)“ Informationen zur Anzahl der Beschäftigten nach verschiedenen Wirtschaftsbereichen (auf Basis der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 08) werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt unter folgendem link: „Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) – hochgerechnete Werte (Monatszahlen) Deutschland, Ländern und Regionaldirektionen (Arbeitsort)“: https://statistik.arbeitsagentur.de/S... In Tabelle 1.2.1 im PDF-Dokument auf Seite 18 werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen ausgewiesen. Demnach gab es (nach vorläufigen Hochrechnungen) im August 2021 in Deutschland im Gesundheitswesen 2,65 Mio, in Heimen und im Sozialwesen 2,52 Mio und in Erziehung und Unterricht 1,36 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In Tabelle 2.4.2 auf Seite 54 im PDF-Dokument werden darüber hinaus auch die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten ausgewiesen. - „Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung“ In der BA sind zu diesem Sachverhalt keine amtlichen Informationen vorhanden. Vielleicht kann Ihnen auch hier das Statistische Bundesamt (näherungsweise) Auskunft geben. Als unverbindlichen Hinweis möchten wir Ihnen mitgeben, dass hier jedenfalls Daten zu den Ausgaben privater Haushalte für Grundbedürfnisse veröffentlicht werden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Mit freundlichen Grüßen