Anfrage zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen in Göppingen, 2023

Anfrage an: Stadt Göppingen

- Könnten Sie bitte die Anzahl der Privatanzeigen gegen das Parken oder Halten von Fahrzeugen auf Geh- oder Radwegen im Göppinger Stadtgebiet für das Jahr 2023 angeben, wie sie in Ihren offiziellen Registern oder Datenbanken verzeichnet sind?

- Wie viele dieser Anzeigen wurden gemäß Ihren Aufzeichnungen nicht zu einem Bußgeldverfahren oder einer anderen Form der Verfolgung weitergeleitet?

- Könnten Sie die drei häufigsten dokumentierten Gründe angeben, aufgrund derer diese Anzeigen nicht weiterverfolgt wurden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 5 Follower:innen
Uwe Keim
Uwe Keim
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Könnten Sie bitte die Anzahl der…
An Stadt Göppingen Details
Von
Uwe Keim
Betreff
Anfrage zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen in Göppingen, 2023 [#302599]
Datum
10. März 2024 09:24
An
Stadt Göppingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Könnten Sie bitte die Anzahl der Privatanzeigen gegen das Parken oder Halten von Fahrzeugen auf Geh- oder Radwegen im Göppinger Stadtgebiet für das Jahr 2023 angeben, wie sie in Ihren offiziellen Registern oder Datenbanken verzeichnet sind? - Wie viele dieser Anzeigen wurden gemäß Ihren Aufzeichnungen nicht zu einem Bußgeldverfahren oder einer anderen Form der Verfolgung weitergeleitet? - Könnten Sie die drei häufigsten dokumentierten Gründe angeben, aufgrund derer diese Anzeigen nicht weiterverfolgt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Keim Anfragenr: 302599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302599/ Postanschrift Uwe Keim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Keim

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Stadt Göppingen
Sehr geehrter Herr Keim, Ihre Anfrage nach LIFG/UVwG/VIG haben wir erhalten und bestätigen hiermit den Eingang. …
Von
Stadt Göppingen
Betreff
AW: Anfrage zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen in Göppingen, 2023 [#302599]
Datum
13. März 2024 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keim, Ihre Anfrage nach LIFG/UVwG/VIG haben wir erhalten und bestätigen hiermit den Eingang. Über den Antrag entscheidet gemäß § 7 Absatz 1 LIFG die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Daher wurde der Antrag zur Bearbeitung und zur weiteren Entscheidung an das Referat Bußgeld- und Ortspolizeibehörde der Stadt Göppingen weitergeleitet. Leider müssen wir Ihren Antrag gemäß § 9 Absatz 3 Nr. 3 LIFG ablehnen. Die Bußgeldbehörde der Stadt Göppingen führt keine differenzierte Erfassung von Privatanzeigen gegen das Parken oder Halten von Fahrzeugen auf Geh- oder Radwegen durch. Alle eingehenden Anzeigen, unabhängig ob diese von Privatpersonen oder der Polizei bzw. dem Gemeindevollzugsdienst stammen, werden von der Bußgeldbehörde geprüft. Dann wird über das weitere Verfahren hinsichtlich der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entschieden. Eine Überprüfung jedes einzelnen Falls dieser Art hinsichtlich Ihrer Fragestellungen würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nur in Bezug auf die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen amtlichen Informationen, vgl. § 3 Nr. 3 LIFG. Ein Anspruch auf Beschaffung bislang nicht vorhandener Informationen wird durch das LIFG nicht begründet. Gemäß § 9 Absatz 2 LIFG wird der Informationszugang auch zukünftig nicht möglich sein, da eine differenzierte Erfassung entsprechender Anzeigen weiterhin nicht durchgeführt wird. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]