Anfrage zur Bearbeitungszeit von BAföG-Anträgen
Anfrage an:
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Sofern verfügbar oder ohne großen Aufwand erstellbar: eine nach Standort aufgeschlüsselte Statistik darüber, welcher Anteil der von dortigen Studierenden und Auszubildenden erstellten BAföG-Anträge für das Jahr 2021 innerhalb der in §51 BAföG vorgegebenen Frist von sechs Wochen bearbeitet wurde und bei welchem Teil der Anträge, bei denen diese Frist verfehlt wurde, Vorausleistung (ebenfalls nach §51 BAföG) geleistet wurde.
Information nicht vorhanden
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Datum29. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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