Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020

Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Amtes für Migration ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Ich bitte um die Übersendung der Verkehrsordnungswidrigkeitsstatistik, also der Statistik in der die Fallzahlen der Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern,...) und Tatbeständen zusammengefasst wird für das Jahr 2020. Sollte die Statistik noch weitere Daten enthalten bin ich auch an diesen interessiert. Die Statistik soll als xlsx-Datei bzw. csv-Datei bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung als PDF-Dokument ist nicht hilfreich da diese nicht bzw. nur mit hohem Aufwand auswertbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020 [#214379]
Datum
5. März 2021 14:00
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Amtes für Migration ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Ich bitte um die Übersendung der Verkehrsordnungswidrigkeitsstatistik, also der Statistik in der die Fallzahlen der Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern,...) und Tatbeständen zusammengefasst wird für das Jahr 2020. Sollte die Statistik noch weitere Daten enthalten bin ich auch an diesen interessiert. Die Statistik soll als xlsx-Datei bzw. csv-Datei bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung als PDF-Dokument ist nicht hilfreich da diese nicht bzw. nur mit hohem Aufwand auswertbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214379/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstati…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung - Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020 [#214379]
Datum
22. April 2021 19:53
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020“ vom 05.03.2021 (#214379) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214379/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstati…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung - Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020 [#214379]
Datum
22. April 2021 19:54
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020“ vom 05.03.2021 (#214379) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214379/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in leider ist Ihre vom 5. März 2021 zunächst unbearbeitet geblieben, was ich zu entschuldigen …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020 [#214379]
Datum
28. April 2021 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider ist Ihre vom 5. März 2021 zunächst unbearbeitet geblieben, was ich zu entschuldigen bitte. Anliegend übermittle ich Ihnen, wie erbeten kostenfrei und auf elektronischem Wege, die hier vorliegenden Daten zum Anzeigeaufkommen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten als xls-Datei. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Behörde für Inneres und Sport nicht vor. Das Hamburgische Transparenzgesetz gibt in § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Auch die Gesetzesbegründung (Bürgerschaftsdrucksache 20/4466, S. 13) betont ausdrücklich, dass sich der Anspruch nur auf die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen richtet. Das Gesetz gewahrt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. November 2012 (Az. 5 Bs 246/12) so entschieden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Statistik. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2020 [#214379]
Datum
1. Mai 2021 15:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung der Statistik. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214379/