Anfrage zur Durchführungsverordnung der EU zur Richtlinie (EU) 2019/1024

- Welches Referat ist für die Durchsetzung der Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung zuständig?
- Welche Datenstandards gibt es für die Kategorien und die einzelnen Datensätze und was ist für die Zukunft zur Verbesserung der Datenqualität geplant?
- Welche nachgeordneten Behörden des Ministeriums haben eine Verantwortung für die Veröffentlichung der einzelnen Datensätze?
- Wie und wo wird der Umsetzungsfortschritt getrackt und alle Vorgaben aus der Richtlinie?
- Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen bereits für die Umsetzung zur Verfügung und werden weiter eingeplant?

Ergebnis der Anfrage

Frage 1
Die Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) durch Referat DP 23 koordiniert.

Frage 2
Die Frage nach den Datenstandards wurde leider nur für die Geodaten beantwortet:

In den Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt sowie Mobilität verweist die DVO-HVD auf die Geodatendienste der INSPIRE Richtlinie. Eine Datenbereitstellung durch die OGC-Dienste WMS und WFS erfüllt die Anforderungen der Verordnung in Hinblick auf die Verfügbarkeit von Daten. Offenen Daten der Behörden des Geschäftsbereichs werden über die Mobilithek recherchierbar gemacht.

Eine Feedback-Funktion soll es zukünftig ermöglichen, dass Datennutzer, Hinweise zur Verbesserung der Datenqualität geben können.

Frage 3
Auch diese Frage wurde leider nur teilweise und recht oberflächlich beantwortet.

- Für die Kategorie „Meteorologie“: Deutscher Wetterdienst
- Für die Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesanstalt für Wasserbau
- Für die Kategorie „Mobilität“: Bundesanstalt für Straßenwesen, Bundesamt für Logistik und Mobilität

Frage 4
Der Umsetzungsfortschritt wird im Rahmen der Fachaufsicht durch das Referat DP 23 verfolgt.

Frage 5
Personelle Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit der Fachaufgabe und sind nicht gesondert erfasst. Finanzielle Mehrbedarfe wurden seitens der betroffenen Behörden bisher nicht ermittelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Welches Referat ist für die Durchse…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Durchführungsverordnung der EU zur Richtlinie (EU) 2019/1024 [#293903]
Datum
30. November 2023 10:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welches Referat ist für die Durchsetzung der Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung zuständig? - Welche Datenstandards gibt es für die Kategorien und die einzelnen Datensätze und was ist für die Zukunft zur Verbesserung der Datenqualität geplant? - Welche nachgeordneten Behörden des Ministeriums haben eine Verantwortung für die Veröffentlichung der einzelnen Datensätze? - Wie und wo wird der Umsetzungsfortschritt getrackt und alle Vorgaben aus der Richtlinie? - Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen bereits für die Umsetzung zur Verfügung und werden weiter eingeplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293903/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Antworten habe ich weiter …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 1966IFG - Anfrage zur Durchführungsverordnung der EU zur Richtlinie (EU) 2019/1024 [#293903]
Datum
20. Dezember 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,1 KB


Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Antworten habe ich weiter unten nach der jeweiligen Frage ergänzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] ************************************************************** Datenplattformen, Datenmanagement, Onlinezugangsgesetz Bundesministerium für Digitales und Verkehr Postfach 20 01 00 53170 Bonn Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.bmvi.de<http://www.bmvi.de/> [cid:image001.jpg@01DA3353.0515AE20]