Anfrage zur Förderung der Biodiversität auf Bundesliegenschaften

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Bundesregierung hat am 24. April 2017 ein geändertes Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen, um Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umzusetzen.
Die Förderung der Biodiversität (Erhalt gefährdeter Pflanzenarten, Insektenschutz) auf Dienstliegenschaften des Bundes (z. B. Behörden, öffentl. Einrichtungen) ist bislang jedoch keine Maßnahme dieses Programms. Warum nicht? Bitte übersenden Sie mir hierzu begründende Dokumente.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregieru…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Förderung der Biodiversität auf Bundesliegenschaften [#252547]
Datum
2. Juli 2022 15:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hat am 24. April 2017 ein geändertes Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen, um Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umzusetzen. Die Förderung der Biodiversität (Erhalt gefährdeter Pflanzenarten, Insektenschutz) auf Dienstliegenschaften des Bundes (z. B. Behörden, öffentl. Einrichtungen) ist bislang jedoch keine Maßnahme dieses Programms. Warum nicht? Bitte übersenden Sie mir hierzu begründende Dokumente. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252547/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Förderung der Biodiversität auf Bu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Förderung der Biodiversität auf Bundesliegenschaften [#252547]
Datum
6. August 2022 13:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Förderung der Biodiversität auf Bundesliegenschaften“ vom 02.07.2022 (#252547) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeskanzleramt
WG: K-301 590/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr << Antragsteller:in >> Das Bundeskabinett…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-301 590/22/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
11. August 2022 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Das Bundeskabinett hat am 25. August 2021 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Mit dem Programm verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung noch stärker auch im eigenen Verwaltungshandeln umzusetzen. Dies betrifft u.a. auch die stärkere Berücksichtigung von Biodiversitätsbelange auf Bundesliegenschaften. Mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der grundstücksbezogenen Biodiversität ist deshalb vorgesehen, gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz, das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Außenanlagen dahingehend weiter zu schärfen. Federführend für den Bund ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung mit der Fortentwicklung des Bewertungssystem BNB betraut. Die verbindliche Einführung für Bundesliegenschaften ist für das IV. Quartal 2023 eingeplant. Das aktuelle Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit https://www.bundesregierung.de/resour... sowie die Broschüre "Nachhaltige Außenanlagen" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/vero... habe ich zur weiteren Information beigelegt. Mit freundlichen Grüßen