Anfrage zur Geschwindigkeitsüberwachung in den Städten, Kreisen, Kommunen und Gemeinden in Bayern

Eine Auflistung der Städte, Kreise, Kommunen und Gemeinden die eigenständig Verkehrsüberwachung im Bereich Geschwindigkeitsmessung durchführen.
Sowie der Zweckverbände die zuständig sind.
Für meine berufliche und private Weiterbildung benötige ich diese Informationen.

Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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Michael Diestelhorst
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufl…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Michael Diestelhorst
Betreff
Anfrage zur Geschwindigkeitsüberwachung in den Städten, Kreisen, Kommunen und Gemeinden in Bayern [#164930]
Datum
26. August 2019 07:00
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Städte, Kreise, Kommunen und Gemeinden die eigenständig Verkehrsüberwachung im Bereich Geschwindigkeitsmessung durchführen. Sowie der Zweckverbände die zuständig sind. Für meine berufliche und private Weiterbildung benötige ich diese Informationen. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Diestelhorst <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Diestelhorst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Diestelhorst

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