Anfrage zur Hotline zur Impfterminvergabe Covid-19

Die Hotline zur Impfterminvergabe war nach Angabe auf der Homepage von 28.12.20 bis 4.1.21 in Betrieb (vgl. http://www.donauries.bayern/corona/hotline-zur-impfterminvergabe/)

Wie viele Impftermine wurden insgesamt in diesem Zeitraum seit Schaltung der Hotline telefonisch vereinbart?
An welchen Tagen war die Hotline von was bis wann und durch wie viele MitarbeiterInnen besetzt?
Wie viele über 80-jährige Personen haben im Landkreis Donau-Ries ihren Erstwohnsitz?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hotline zur I…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Hotline zur Impfterminvergabe Covid-19 [#207832]
Datum
4. Januar 2021 17:21
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hotline zur Impfterminvergabe war nach Angabe auf der Homepage von 28.12.20 bis 4.1.21 in Betrieb (vgl. http://www.donauries.bayern/corona/hotline-zur-impfterminvergabe/) Wie viele Impftermine wurden insgesamt in diesem Zeitraum seit Schaltung der Hotline telefonisch vereinbart? An welchen Tagen war die Hotline von was bis wann und durch wie viele MitarbeiterInnen besetzt? Wie viele über 80-jährige Personen haben im Landkreis Donau-Ries ihren Erstwohnsitz?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207832/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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