Anfrage zur kooperierenden Bildungsträgern

Gerne würde ich im Rahmen meiner aktuellen Recherche erfahren, welche Träger es in im Kompletten Bundesgebiet gibt die zu folgenden Punkten Beraten ( bitte Ordnen Sie diese nach Bundesländern)

- Tragfähigkeitseinschätzung von Gründungsvorhaben
- individuelle Beratung von Gründung aus der Arbeitslosigkeit SGB 1 / 2
- Vermittlung relevanter Kompetenzen für eine hauptberufliche Tragfähige Selbstständigkeit
- Einzelberatung sowie Flankierende Kleingruppenmodelle

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
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Maximilian Glück
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerne würde ich i…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Maximilian Glück
Betreff
Anfrage zur kooperierenden Bildungsträgern [#240543]
Datum
11. Februar 2022 08:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne würde ich im Rahmen meiner aktuellen Recherche erfahren, welche Träger es in im Kompletten Bundesgebiet gibt die zu folgenden Punkten Beraten ( bitte Ordnen Sie diese nach Bundesländern) - Tragfähigkeitseinschätzung von Gründungsvorhaben - individuelle Beratung von Gründung aus der Arbeitslosigkeit SGB 1 / 2 - Vermittlung relevanter Kompetenzen für eine hauptberufliche Tragfähige Selbstständigkeit - Einzelberatung sowie Flankierende Kleingruppenmodelle
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Glück Anfragenr: 240543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240543/ Postanschrift Maximilian Glück << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Glück

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Glück, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt über keine the…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage zur kooperierenden Bildungsträgern [#240543]
Datum
17. Februar 2022 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Glück, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt über keine thematischen und/oder regionalen Übersichten von Trägern, die Beratungen zu den von Ihnen genannten Punkten anbieten. Hierzu sind keine amtlichen Informationen vorhanden. Auf der Internetseite der BA gibt es jedoch ein Weiterbildungsportal; hier können sich Träger selber eintragen und ihre Leistungen anbieten: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/home?pk_vid=ce807cd55b94c43f1645093220901ee6 (Stichwort: "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit"). Die Suchergebnisse können Sie nach Maßnahmeart und Region filtern. Stellungnahme zur Tragfähigkeit werden von fachkundigen Stellen erbracht; dies sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Möglicherweise können Sie sich bei diesen Stellen erkundigen, ob Listen vorhanden sind. Hilfreiche Informationen können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden: https://www.existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.html Oftmals gibt es auch Informationsangebote auf städtischen Internetseiten. Mit freundlichen Grüßen