Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr

Alle Berichte aus dem Jahr 2018 zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Uwe Baumgartner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Berich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Uwe Baumgartner
Betreff
Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr [#168891]
Datum
19. Oktober 2019 22:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Berichte aus dem Jahr 2018 zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Baumgartner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Baumgartner
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr [#168891]
Datum
21. Oktober 2019 12:16
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19.10.2019 Sehr geehrter Herr Baumgartner, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 19. Oktober 2019 (Bezug), mit welchem Sie darum bitten, Ihnen "Alle Berichte aus dem Jahr 2018 zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr" zu übersenden. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1167 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr [#168891]
Datum
12. November 2019 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 21.10.2019 Sehr geehrter Herr Baumgartner, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 19. Oktober 2019 (Bezug), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen "Alle Berichte aus dem Jahr 2018 zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr" zu übersenden. In dieser Angelegenheit besteht nunmehr die Notwendigkeit, einen förmlichen Bescheid zu erstellen. Dieser ist Ihnen nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekanntzugeben. Zu diesem Zwecke darf ich Sie freundlich um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift bitten. Im Auftrag
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr [#168891]
Datum
28. November 2019 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 21.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 12.11.2019 Sehr geehrter Herr Baumgartner, mit E-Mail vom 12. November 2019 hatte ich aus dem dargelegten Grund um Ihre Rückäußerung gebeten. Bislang ist hierzu keine Antwort eingegangen. Um die Bearbeitung Ihres Antrags fortsetzen zu können, erlaube ich mir, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zur Materiallage der Bundeswehr [#168891]
Datum
16. Dezember 2019 08:01
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1167 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19.10.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 21.10.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 12.11.2019 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1167 vom 28.11.2019 Sehr geehrter Herr Baumgartner, in der o.g. IFG-Angelegenheit ist meine o.g. E-Mail vom 12. November 2019 (Bezug 3.), mit welcher ich aus den darin dargelegten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten hatte, trotz Erinnerung vom 28. November 2019 (Bezug 4.) bislang unbeantwortet geblieben. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren IFG-Antrag vom 15. Oktober 2019 (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen