Anfrage zur Nutzung von Polizeifahrzeugen durch Polizeikräfte des SEK am 08.01.2023

Anfrage an: Feuerwehr Essen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nacht vom 07.01.2023 auf den 08.01.2023 fand ein Polizeieinsatz in Castrop-Rauxel statt. Aus der Berichterstattung von n-tv inkl. der Videoaufnahmen geht hervor, dass die Polizeieinheit Feuerwehrfahrzeuge, scheinbar auch Ihrer Organisation, zur getarnten Anfahrt zum Einsatzort genutzt hat.

Berichterstattung: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Klose-SEK-rueckte-als-Feuerwehr-getarnt-an-article23829404.html

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolge die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge durch die Polizei?
2. Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr, auf dessen Grundlage die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge durch die Polizei erfolgte zu
3. Wie beurteilt die Feuerwehr Essen die Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen durch Polizeieinheiten?
4. Welche Auswirkungen erwartet die Feuerwehr essen durch die Nutzung Ihrer Feuerwehrfahrzeuge durch Polizeieinheiten auf die Akzeptanz der Bevölkerung für die Feuerwehr als Organisation? Nimmt die Feuerwehr Essen insbesondere an, dass die Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen durch Polizei zu einem Vertrauensverlust in die Feuerwehr als Organistion führen wird oder führen kann?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Nacht vom 0…
An Feuerwehr Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Nutzung von Polizeifahrzeugen durch Polizeikräfte des SEK am 08.01.2023 [#267471]
Datum
10. Januar 2023 17:34
An
Feuerwehr Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Nacht vom 07.01.2023 auf den 08.01.2023 fand ein Polizeieinsatz in Castrop-Rauxel statt. Aus der Berichterstattung von n-tv inkl. der Videoaufnahmen geht hervor, dass die Polizeieinheit Feuerwehrfahrzeuge, scheinbar auch Ihrer Organisation, zur getarnten Anfahrt zum Einsatzort genutzt hat. Berichterstattung: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Klose-SEK-rueckte-als-Feuerwehr-getarnt-an-article23829404.html bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolge die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge durch die Polizei? 2. Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr, auf dessen Grundlage die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge durch die Polizei erfolgte zu 3. Wie beurteilt die Feuerwehr Essen die Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen durch Polizeieinheiten? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Feuerwehr essen durch die Nutzung Ihrer Feuerwehrfahrzeuge durch Polizeieinheiten auf die Akzeptanz der Bevölkerung für die Feuerwehr als Organisation? Nimmt die Feuerwehr Essen insbesondere an, dass die Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen durch Polizei zu einem Vertrauensverlust in die Feuerwehr als Organistion führen wird oder führen kann? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 267471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267471/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Feuerwehr Essen
Antrag auf Auskunft gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Von
Feuerwehr Essen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Datum
27. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
729,4 KB