Anfrage zur PM: Mehr Standorte für Rettungshubschrauber vom 17.11.2022

Bitte beantworten Sie mir zu Ihrer PM "Mehr Standorte für Rettungshubschrauber vom 17.11.2022" und der damit einhergehenden Entscheidung, den Christoph 41 zukünftig an der BG-Unfallklinik zu stationieren, folgende Fragen:

1. Welche fachlichen Argumente liegen dieser Entscheidung zugrunde?
2. Inwiefern ist es zulässig, dass die Berufsgenossenschaft Gelder für Leistungen verwendet, die eigentlich per Gesetz durch das Land Baden-Württemberg vorzuhalten und durch die Krankenkassen zu finanzieren sind?
3. Losgelöst von der Frage wer die Umsetzung finanziert: Mit welchen Kosten für die Umsetzung ist bei einer Heli-Stationierung auf dem Dach der BG-Klinik zu rechnen? Ist dies wirtschaftlicher und sparsamer als eine Stationierung "auf der grünen Wiese" am möglichen Standort Wannweil?
4. Warum muss eine BG-Klinik über einen Heli-Standort verfügen (Zitat Staatssekretär Klenk)? Inwiefern verbessert sich hierdurch die Notfallversorgung der Bevölkerung im Vergleich zur Stationierung an der vorgeschlagenen Örtlichkeit in Wannweil?
5. Aus meiner Sicht sind im Falle einer Heli-Stationierung auf dem Dach der BG-Klinik umfangreiche Baumaßnahmen durchzuführen. Bis wann sind diese realistisch abgeschlossen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    4. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantwor…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur PM: Mehr Standorte für Rettungshubschrauber vom 17.11.2022 [#264581]
Datum
2. Dezember 2022 16:02
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie mir zu Ihrer PM "Mehr Standorte für Rettungshubschrauber vom 17.11.2022" und der damit einhergehenden Entscheidung, den Christoph 41 zukünftig an der BG-Unfallklinik zu stationieren, folgende Fragen: 1. Welche fachlichen Argumente liegen dieser Entscheidung zugrunde? 2. Inwiefern ist es zulässig, dass die Berufsgenossenschaft Gelder für Leistungen verwendet, die eigentlich per Gesetz durch das Land Baden-Württemberg vorzuhalten und durch die Krankenkassen zu finanzieren sind? 3. Losgelöst von der Frage wer die Umsetzung finanziert: Mit welchen Kosten für die Umsetzung ist bei einer Heli-Stationierung auf dem Dach der BG-Klinik zu rechnen? Ist dies wirtschaftlicher und sparsamer als eine Stationierung "auf der grünen Wiese" am möglichen Standort Wannweil? 4. Warum muss eine BG-Klinik über einen Heli-Standort verfügen (Zitat Staatssekretär Klenk)? Inwiefern verbessert sich hierdurch die Notfallversorgung der Bevölkerung im Vergleich zur Stationierung an der vorgeschlagenen Örtlichkeit in Wannweil? 5. Aus meiner Sicht sind im Falle einer Heli-Stationierung auf dem Dach der BG-Klinik umfangreiche Baumaßnahmen durchzuführen. Bis wann sind diese realistisch abgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Unser Az.: IM6-5461-41/105/1 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 2. Dezember …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zur PM: Mehr Standorte für Rettungshubschrauber vom 17.11.2022 [#264581]
Datum
23. Dezember 2022 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az.: IM6-5461-41/105/1 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 2. Dezember 2022 mit den Fragen zur künftigen Stationierung des Rettungshubschraubers Christoph 41 an der BG-Unfallklinik in Tübingen. Ihre Email ist kein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, da keine bereits vorhandenen amtlichen Informationen im Sinne des § 3 LIFG erfragt werden oder der Antrag sonst einen Aktenbezug erkennen lässt. Gleichwohl gehe ich gerne auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ein. Wie Sie wissen, hat das Innenministerium am 17. November 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz alle zehn künftigen Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg vorgestellt. Es handelt sich um ein Gesamtkonzept – die Entscheidung, Christoph 41 auf das Dach der BG Klinik zu verlegen, gehört dazu. Sowohl der Standort auf dem Dach der BG Klinik Tübingen als auch ein Standort in der Gemeinde Wannweil entsprächen der vom Luftrettungsgutachten vorgeschlagenen Verlegung nach Süden auf die Achse Tübingen-Reutlingen. Das Innenministerium hat sich mit der Stationierung auf dem Dach der BG Klinik für einen möglichen Standort entschieden. Die Versorgungssituation ist sichergestellt. Genauere Berechnungen für einzelne Standorte auf der Suchachse gibt es nicht, da das Gutachten davon ausgeht, dass ein Standort auf der Suchachse ausreichend ist, um das Eintreffen des Rettungshubschraubers innerhalb von zwanzig Minuten sicherzustellen. Ich erlaube mir, auf die diesbezügliche Pressemitteilung des Innenministeriums Bezug zu nehmen (abrufbar unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/entscheidung-ueber-die-kuenftigen-luftrettungsstandorte-1). Es ist gesetzlich geregelt, dass die BG Kliniken - anders als die meisten Kliniken in Deutschland - grundsätzlich keine Fördermittel der Bundesländer für ihre Investitionen erhalten. Diese werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die in dem Dachverband „DGUV“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengeschlossen sind, in einem geregelten Antragsverfahren zur Verfügung gestellt. Die Hauptaufgabe der BG Kliniken ist die Behandlung und Wiederherstellung von schwer verletzten Unfallopfern und Menschen mit Berufskrankheiten. Dabei gilt der gesetzliche Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln“ und „Reha vor Rente“, wobei die Rettungs- und Notfallmedizin mit einer optimalen notfallmedizinischen Versorgung des Versicherten gleich zu Beginn der Behandlung eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Rehabilitation bildet. Ein Aspekt der optimalen notfallmedizinischen Versorgung ist der Einsatz und der Betrieb eines Rettungshubschraubers, so dass die Finanzierung der Investitionskosten für die Errichtung des Luftrettungsstandorts auf dem Dach der BG Klinik Tübingen von der DGUV gefördert wird. Der bisherige Landeplatz fungiert zukünftig weiterhin als Start- und Landefläche. Zur Errichtung des Hangars wird die bestehende Hubschrauberlandefläche auf dem Dach der BG Klinik Tübingen vergrößert. Konkret werden auf der angrenzenden Dachfläche, welche bisher nicht bebaut ist, zwei neue Stellplätze inklusiv Hangar geschaffen. Dadurch, dass auch an anderen Standorten der BG Kliniken bereits Hangars auf dem Dach betrieben werden (z.B. Frankfurt, Berlin), kann die BG Klinik Tübingen innerhalb des Verbundes auf diese Expertise zurückgreifen. Durch die Nutzung einer schon jetzt bebauten Fläche werden auch Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigt. Zu den weiteren von Ihnen aufgeworfenen Punkten, die unter anderem die baulichen Maßnahmen zur geplanten Dachlandestation auf dem Dach der BG Klinik betreffen, liegen uns keine Informationen vor. Gegebenenfalls könnte eine Anfrage direkt bei der BG Klinik Antwort auf Ihre Fragen geben. Mit freundlichen Grüßen