Unser Az.: IM6-5461-41/105/1
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Email vom 2. Dezember 2022 mit den Fragen zur künftigen Stationierung des Rettungshubschraubers Christoph 41 an der BG-Unfallklinik in Tübingen.
Ihre Email ist kein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, da keine bereits vorhandenen amtlichen Informationen im Sinne des § 3 LIFG erfragt werden oder der Antrag sonst einen Aktenbezug erkennen lässt. Gleichwohl gehe ich gerne auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ein.
Wie Sie wissen, hat das Innenministerium am 17. November 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz alle zehn künftigen Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg vorgestellt. Es handelt sich um ein Gesamtkonzept – die Entscheidung, Christoph 41 auf das Dach der BG Klinik zu verlegen, gehört dazu. Sowohl der Standort auf dem Dach der BG Klinik Tübingen als auch ein Standort in der Gemeinde Wannweil entsprächen der vom Luftrettungsgutachten vorgeschlagenen Verlegung nach Süden auf die Achse Tübingen-Reutlingen. Das Innenministerium hat sich mit der Stationierung auf dem Dach der BG Klinik für einen möglichen Standort entschieden. Die Versorgungssituation ist sichergestellt. Genauere Berechnungen für einzelne Standorte auf der Suchachse gibt es nicht, da das Gutachten davon ausgeht, dass ein Standort auf der Suchachse ausreichend ist, um das Eintreffen des Rettungshubschraubers innerhalb von zwanzig Minuten sicherzustellen. Ich erlaube mir, auf die diesbezügliche Pressemitteilung des Innenministeriums Bezug zu nehmen (abrufbar unter
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/entscheidung-ueber-die-kuenftigen-luftrettungsstandorte-1).
Es ist gesetzlich geregelt, dass die BG Kliniken - anders als die meisten Kliniken in Deutschland - grundsätzlich keine Fördermittel der Bundesländer für ihre Investitionen erhalten. Diese werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die in dem Dachverband „DGUV“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengeschlossen sind, in einem geregelten Antragsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Hauptaufgabe der BG Kliniken ist die Behandlung und Wiederherstellung von schwer verletzten Unfallopfern und Menschen mit Berufskrankheiten. Dabei gilt der gesetzliche Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln“ und „Reha vor Rente“, wobei die Rettungs- und Notfallmedizin mit einer optimalen notfallmedizinischen Versorgung des Versicherten gleich zu Beginn der Behandlung eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Rehabilitation bildet. Ein Aspekt der optimalen notfallmedizinischen Versorgung ist der Einsatz und der Betrieb eines Rettungshubschraubers, so dass die Finanzierung der Investitionskosten für die Errichtung des Luftrettungsstandorts auf dem Dach der BG Klinik Tübingen von der DGUV gefördert wird.
Der bisherige Landeplatz fungiert zukünftig weiterhin als Start- und Landefläche. Zur Errichtung des Hangars wird die bestehende Hubschrauberlandefläche auf dem Dach der BG Klinik Tübingen vergrößert. Konkret werden auf der angrenzenden Dachfläche, welche bisher nicht bebaut ist, zwei neue Stellplätze inklusiv Hangar geschaffen. Dadurch, dass auch an anderen Standorten der BG Kliniken bereits Hangars auf dem Dach betrieben werden (z.B. Frankfurt, Berlin), kann die BG Klinik Tübingen innerhalb des Verbundes auf diese Expertise zurückgreifen. Durch die Nutzung einer schon jetzt bebauten Fläche werden auch Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Zu den weiteren von Ihnen aufgeworfenen Punkten, die unter anderem die baulichen Maßnahmen zur geplanten Dachlandestation auf dem Dach der BG Klinik betreffen, liegen uns keine Informationen vor. Gegebenenfalls könnte eine Anfrage direkt bei der BG Klinik Antwort auf Ihre Fragen geben.
Mit freundlichen Grüßen