Anfrage zur Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich

Wieviele der Öffentlichkeit zugängliche Trinkwasserspender (/Trinkbrunnen oder dergleichen) sind im Stadtgebiet derzeit in Betrieb? Sind diese frei zugänglich? Zu welchen Uhrzeiten werden diese nicht betrieben? Wie oft werden diese gewartet / gereinigt / geprüft?

Wieviele sind in Planung?

An welchen Stellen befinden sich diese, bzw. sollen sich diese befinden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich [#290451]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele der Öffentlichkeit zugängliche Trinkwasserspender (/Trinkbrunnen oder dergleichen) sind im Stadtgebiet derzeit in Betrieb? Sind diese frei zugänglich? Zu welchen Uhrzeiten werden diese nicht betrieben? Wie oft werden diese gewartet / gereinigt / geprüft? Wieviele sind in Planung? An welchen Stellen befinden sich diese, bzw. sollen sich diese befinden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290451/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich“ vom 18.…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich [#290451]
Datum
22. November 2023 14:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich“ vom 18.10.2023 (#290451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
AW: Trinkwasserspender Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Trinkwasserspender
Datum
24. November 2023 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den Kölner Trinkwasserbrunnen! Natürlich beantworten wir gerne Ihre Fragen zu den Trinkwasserbrunnen und bitten die Verzögerung zu entschuldigen: Die Stadt Köln ist sich ihrer Verantwortung als Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung zur allgemeinen Daseinsvorsorge bewusst. Im Rahmen von Nachhaltigkeitszielen und kommunalen Hitzeaktionsplänen kommt insbesondere den Trinkbrunnen eine große Bedeutung zu. Daher haben wir in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie bereits 14 Trinkwasserbrunnen in Köln in Betrieb genommen und streben eine Ausweitung des Angebots an kostenlosem Trinkwasser an. Insgesamt gibt es in Köln 14 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum. Eine Liste der Brunnen mit ihren jeweiligen Standorten finden Sie auf der "Planungshinweiskarte Hitze und Trinkbrunnen" der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/hitzeportal/karte-hitze-trinkwasserbrunnen/index.html). Ein weiterer Trinkbrunnen ist auf dem Kurt-Hackenberg-Platz in Betrieb. Der Betrieb der Trinkbrunnen erfolgt durch die RheinEnergie AG (lokaler Wasserversorger) im Auftrag der Stadt Köln. Die RheinEnergie AG betreibt die Trinkbrunnen von Anfang April bis Ende Oktober. Während der Wintermonate werden die Trinkbrunnen gewartet, ggf. instandgesetzt und eingelagert. Der Zugang zu den Trinkbrunnen ist zu jeder Tageszeit innerhalb der Betriebszeit möglich. Zum Betrieb der Trinkbrunnen gehört im Wesentlichen die regelmäßige Prüfung der Standorte (Trinkbrunnen und Umgebung) sowie die Überprüfung der Wasserqualität. Hierzu werden die Trinkbrunnen und das nähere Umfeld während der Betriebszeit (Frühjahr-Herbst) wöchentlich inspiziert und bedarfsorientiert gereinigt. Eine Trinkwasserprobe wird monatlich entnommen und im Labor untersucht. Des Weiteren werden nach Bedarf Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Das bestehende Angebot an Trinkbrunnen wird im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz noch weiter ausgebaut und soll um weitere 18 Standorte erweitert werden. Derzeit prüfen die Stadt Köln und die RheinEnergie AG etwa 40 mögliche Standorte. Über die konkreten Standorte entscheidet dann die Politik. Das Ziel ist, im Laufe des II. Quartals 2024 die ersten weiteren Trinkbrunnen in Betrieb zu nehmen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Für sonstige Fragen zum Kölner Grün und den Kölner Brunnen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung! Mit freundlichem Gruß