Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen

Anfrage an: Hochschule Stralsund

Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Wichtig: Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Kontrolle von Nachweisen von Studierenden und nicht von Beschäftigten!

1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Hochschule Stralsund eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit)
2. Welche Maßnahmen nutzt die Hochschule Stralsund, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen?
3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche?
4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Hochschule Stralsund eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht?
5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Hochschule Stralsund.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243663]
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Fax
Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243663]
Datum
17. März 2022 16:32
An
Hochschule Stralsund
Status
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hochschule Stralsund Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243663]
Datum
17. März 2022 17:26
An
Hochschule Stralsund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Wichtig: Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Kontrolle von Nachweisen von Studierenden und nicht von Beschäftigten! 1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Hochschule Stralsund eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit) 2. Welche Maßnahmen nutzt die Hochschule Stralsund, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen? 3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche? 4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Hochschule Stralsund eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht? 5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Hochschule Stralsund. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243663/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>