Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen

Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Wichtig: Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Kontrolle von Nachweisen von Studierenden und nicht von Beschäftigten!

1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Hochschule Wismar eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit)
2. Welche Maßnahmen nutzt die Hochschule Wismar, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen?
3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche?
4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Hochschule Wismar eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht?
5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Hochschule Wismar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Details
Von
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Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243668]
Datum
17. März 2022 17:05
An
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Wichtig: Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Kontrolle von Nachweisen von Studierenden und nicht von Beschäftigten! 1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Hochschule Wismar eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit) 2. Welche Maßnahmen nutzt die Hochschule Wismar, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen? 3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche? 4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Hochschule Wismar eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht? 5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Hochschule Wismar.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243668/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243668]
An Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#243668]
Datum
17. März 2022 17:07
An
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
50,5 KB
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen und Ihre Bitt…
Von
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V
Datum
22. März 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen und Ihre Bitte, Sie über eine mögliche Kostenpflicht zu informieren, teile ich Ihnen mit, dass für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen zu erheben sind (§ 13 Abs. 1 S. 1 IFG). Die Gebührenhöhe, die noch nicht genau beziffert werden kann, wird sich am Grundsatz der Kostendeckung orientieren. Bei dem von Ihnen eingereichten Informationsgesuch handelt es sich nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft. Hierunter fallen nämlich nur mündliche oder schriftliche Auskünfte, deren Vorbereitung und Gewährung keinen oder einen nur geringen Verwaltungsaufwand verursachen. Diese Voraussetzungen liegen angesichts Ihres fünf Fragen umfassenden Auskunftsersuchens, bei dem mehrere Stellen innerhalb der Hochschule zu beteiligen sind, nicht vor. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auch vor diesem Hintergrund Ihr Auskunftsersuchen aufrechterhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V [#243668] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. …
An Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG M-V [#243668]
Datum
22. März 2022 13:50
An
Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der Einstufung meiner Anfrage als nicht-einfache Anfrage und der damit verbundenen Erhebung von Gebühren erkläre ich mich nicht einverstanden. Könnten Sie mir bitte darlegen (ggf. nach Frage aufschlüsseln), inwiefern meine Anfrage einen derartig hohen Verwaltungsaufwand verursacht, der die Erhebung von Gebühren Ihrer Ansicht nach rechtfertigt? Alternativ kann ich Ihnen anbieten, Frage 5 zurückzuziehen und meine Anfrage nur bezüglich der Fragen 1–4 aufrechtzuerhalten, sofern die Anfrage dadurch dann ohne Erhebung von Gebühren beantwortet werden kann. Ich möchte Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Universität Rostock und die hmt Rostock ähnlich lautende Anfragen auch ohne die Erhebung von Gebühren beantwortet haben und Sie daher bitten, im Sinne des öffentlichen Interesses und der Informationsfreiheit von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243668/