Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen

Anfrage an: Universität Rostock

Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Universität Rostock eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit)
2. Welche Maßnahmen nutzt die Universität Rostock, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen?
3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche?
4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Universität Rostock eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht?
5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Universität Rostock.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#242967]
Datum
10. März 2022 16:53
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. 1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung der Universität Rostock eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit) 2. Welche Maßnahmen nutzt die Universität Rostock, um gefälschte Nachweise als solche zu erkennen? 3. Gibt es Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o.ä. zum Umgang mit digitalen Nachweisen, die alleinig aus einem QR-Code bestehen (also ohne zusätzlich angezeigte Daten wie Name, Geburtsdatum, Impfstoff, etc.)? Falls ja: welche? 4. Darf die CovPassCheck-App durch Personal der Universität Rostock eingesetzt werden, um im Rahmen des Lehrbetriebs die digitalen Nachweise von Studierenden zu prüfen? Falls nein, warum nicht? 5. Sämtlicher interner Schriftverkehr, Schriftverkehr mit der Aufsichtsbehörde sowie sämtliche eingeholten Gutachten und Stellungnahmen (z.B. von Datenschutzbeauftragten) bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App an der Universität Rostock.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242967/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#242967]
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anfrage zur Überprüfung des 3G-Status in Lehrveranstaltungen [#242967]
Datum
10. März 2022 16:58
An
Universität Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,2 KB
Universität Rostock
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/Ihr Zeichen: #242967 Sehr Antragsteller/in ich bestätige namens…
Von
Universität Rostock
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/Ihr Zeichen: #242967
Datum
17. März 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAktuellesausdemKrisenstab29.11.2021.eml
176,8 KB
AWHandlungsrahmenPrsenzlehreundUmsetzun.eml
82,1 KB
EinschtzungDSBzurUmsetzung3g-Kontrollpfl.eml
30,2 KB
WGUmsetzung3G-Kontrollpflicht.eml
5,8 KB
Sehr Antragsteller/in ich bestätige namens des Rektors der Universität Rostock den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 10. März 2022 und beantworte diese unter Bezugnahme auf die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage wie folgt: Zu1) "Impfausweise und Impfzertifikate: Die Impfausweise und Impfzertifikate werden einer visuellen Prüfung unterzogen. Unbekannte Personen müssen zusätzlich den Personalausweis vorweisen, damit Name und Geburtsdatum abgeglichen werden können." Siehe DLP/Corona Sonderinformationen/FAQs zur 3G Regelung am Arbeitsplatz// Hinweise zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- und Teststatus (3G) von Beschäftigten und Studierenden https://www.dienstleistungsportal.uni... Zu2) Die Impfausweise und Impfzertifikate werden einer visuellen Prüfung unterzogen. Zu3) Der Umgang mit digitalen Nachweisen (nur QR - Code) wurde auf den Corona Sonderseiten der Universität Rostock veröffentlicht: siehe Punkt 1 zu4) Die CovPassCheck App darf derzeit auf Grund datenschutzrechtlicher Belange nicht genutzt werden. Zu5) Die CovPassCheck App ist zur Nutzung an der Universität Rostock (HS-Bereich) derzeit nicht freigegeben. Da Sie nach der diesbezüglichen Kommunikation gefragt haben, erhalten Sie in der Anlage die durch die Datenschutzbeauftragte der Universität Rostock auf entsprechende Nachfrage vorgelegten Unterlagen. Weitere Korrespondenz dazu ist hier nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass Ihrem Gesuch damit vollständig entsprochen wurde. Eine Erhebung von Kosten oder Auslagen erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/Ihr Zeichen: #242967 [#242967] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/Ihr Zeichen: #242967 [#242967]
Datum
18. März 2022 11:04
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung meiner Anfrage und die Zusendung der Dokumente. Beim Durchsehen der Dokument sind bei mir noch einige Fragen offen geblieben: 1. Sie schreiben, dass digitale Nachweise einer visuellen Prüfung unterzogen werden. Wie stellt die Uni hierbei sicher, dass die von Studierenden vorgezeigte QR-Codes gültig sind (z.B. bei Schnelltests) oder dass es sich überhaupt um "Covid-Zertifikate" handelt? 2. Sie schreiben, dass die CovPassCheck-App an der Universität wegen "datenschutzrechtlicher Bedenken" nicht eingesetzt werden kann. Können Sie diese Bedenken von Seiten der Uni genauer ausführen? Nach meinem Verständnis der zugesandten Informationen gelten dieselben Bedenken auch bei der Inaugenscheinnahme (Sichtprüfung) der Nachweise. Aus den Anhängen ging dies leider nicht hervor. 3. Wurde von der Stabsstelle Datenschutz und Informationssicherheit eine Prüfung der CovPassCheck-App vorgenommen? Wenn nein, warum nicht. Wenn ja, wie ist das Ergebnis ausgefallen? Ich möchte Sie bitten mir hierzu, falls vorhanden und noch nicht in der letzten Mail enthalten, sämtlichen Schriftverkehr zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242967/