Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen

Anfrage an: Amtsgericht Pirna

alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Urteile seit 01.0…
An Amtsgericht Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294731]
Datum
12. Dezember 2023 23:01
An
Amtsgericht Pirna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294731/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Pirna
Unser Aktenzeichen E 140-33/23 Sehr << Antragsteller:in >> in dieser Angelegenheit sind die von Ihne…
Von
Amtsgericht Pirna
Betreff
Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetz hier: Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen
Datum
9. Januar 2024 16:38
Status
Warte auf Antwort
Unser Aktenzeichen E 140-33/23 Sehr << Antragsteller:in >> in dieser Angelegenheit sind die von Ihnen erbetenen Auskünfte keine veröffentlichungspflichtigen Informationen nach § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes. Insofern kann die Auskunft nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, ich bitte jedoch weiterhin um Herausgabe der Urteile. Diese sind von…
An Amtsgericht Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetz hier: Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294731]
Datum
17. Januar 2024 11:53
An
Amtsgericht Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, ich bitte jedoch weiterhin um Herausgabe der Urteile. Diese sind von Informatisonfreiheitsbegehren umfasst, vgl. Schoch, IFG, § 1 Rn. 212: „ Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist im Rechtssinne nicht „Rechtsprechung“, sondern eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung. Folglich ist das individuelle Begehren auf Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen von Gerichten ein typischer Anwendungsfall des §1 Abs. 1 S. 2 IFG.“ Dies lässt sich problemlos auf das Sächsische Transparenzgesetz übertragen. Dies gilt umsomehr, wenn das Gericht nicht ausreichend Gerichtsurteile veröffentlicht. Hier sehe ich ein enormes Defizit, denn nach gesicherter Rechtsprechung handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. So schon das BVerwG 1997 (BVerwG, Urt. v. 26.2.1997, Az. 6 C 3/96): "Es [Anm. der Unterzeichnerin: bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen] handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts." Und auch das BVerfG: "„ Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 <108 f.> m.w.N.), vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.9.2015, Az. 1 BvR 857/15. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Pirna
Sehr << Antragsteller:in >> Ich bin mit Ihnen prinzipiell der Auffassung, dass Gerichtsentscheidungen…
Von
Amtsgericht Pirna
Betreff
AW: Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetz hier: Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294731] [an GL]
Datum
19. Januar 2024 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ich bin mit Ihnen prinzipiell der Auffassung, dass Gerichtsentscheidungen – in anonymisierter Form – sowohl Fachkreisen als auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Dazu kommt ein Handeln von Amts wegen ebenso wie auch die Übermittlung auf konkrete Anfrage in Betracht. Welche Entscheidungen von Amts wegen veröffentlicht werden, liegt zunächst im Ermessen des jeweiligen Richters/Rechtspflegers. Auf Antrag werden Sie dies, wenn das Anliegen soweit eingegrenzt wird, dass es mit vertretbarem Aufwand leistbar ist. Dies vorausgeschickt, kann ich Ihrem Anliegen trotz der Argumente Ihrer E-Mail vom 17.01.2024 nicht entsprechen. Mir steht kein Werkzeug zur Verfügung, mit dem ich die gewünschten Entscheidungen in der Datenbank filtern könnte. Alle Akten im genannten Zeitraum zu durchsuchen, ist aufgrund des tagelangen Aufwands nicht zumutbar. Gerne können Sie mir jedoch konkrete Entscheidungen benennen, die Sie übersandt haben wollen. Im Übrigen bleibt es dabei, dass ein Zusammenhang zu § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen