Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen

Anfrage an: Amtsgericht Passau

alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag…
An Amtsgericht Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294735]
Datum
12. Dezember 2023 19:53
An
Amtsgericht Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294735/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen“ vom 12.12.2023 (#…
An Amtsgericht Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294735]
Datum
17. Januar 2024 12:04
An
Amtsgericht Passau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen“ vom 12.12.2023 (#294735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Passau
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir heute erstmals zugeleitet. Sie beziehen sich in de…
Von
Amtsgericht Passau
Betreff
AW: Anfrage zur Übersendung von Schleusungsurteilen [#294735]
Datum
17. Januar 2024 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir heute erstmals zugeleitet. Sie beziehen sich in der Anfrage auf das BayUIG und eine Satzung er Stadt Passau. Auskünfte über Verurteilungen nach den §§ 96, 97 AufenthG stellen jedoch keine Umweltinformationen iSv Art. 2 II BayUIG dar, weshalb der dort enthaltene frsitgebundene Auskunftsanspruch (Art. 3 I.1, II.2 Nr. 1 BayUIG) ihre Anfrage nicht stützt. Dasselbe gilt für die Satzung der Stadt Passau, da sie den Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises regelt. Die Justiz ist kein Bestandteil des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde (Art. 7 I BayGO), sondern Staatsaufgabe. Die Satzung gewährt daher keinen Auskunftsanspruch. Mit freundlichen Grüßen