Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB

Im Kontext Ihrer Rolle als nationale Kontaktstelle für den Datenaustausch über die Zulassung von Schreckschusswaffen in der EU im Sinne des Artikel 3 der Durchführungsrichtlinie 2019/69 möchte ich gerne wissen, wie die PTB diese Aufgabe wahrnimmt.
Speziell interessiert mich:
1. Wie Sie Informationen über die Zulassungen von Schreckschusswaffen in anderen EU-Mitgliedstaaten sammeln und mit deutschen Behörden teilen.
2. Gibt es aktuelle Richtlinien oder Anweisungen der PTB an Waffenbehörden bezüglich der Handhabung von in anderen EU-Ländern zugelassenen Schreckschusswaffen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Kontext Ihrer Rolle als nationale …
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB [#297065]
Datum
13. Januar 2024 15:20
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Kontext Ihrer Rolle als nationale Kontaktstelle für den Datenaustausch über die Zulassung von Schreckschusswaffen in der EU im Sinne des Artikel 3 der Durchführungsrichtlinie 2019/69 möchte ich gerne wissen, wie die PTB diese Aufgabe wahrnimmt. Speziell interessiert mich: 1. Wie Sie Informationen über die Zulassungen von Schreckschusswaffen in anderen EU-Mitgliedstaaten sammeln und mit deutschen Behörden teilen. 2. Gibt es aktuelle Richtlinien oder Anweisungen der PTB an Waffenbehörden bezüglich der Handhabung von in anderen EU-Ländern zugelassenen Schreckschusswaffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297065/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswa…
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB [#297065]
Datum
24. Februar 2024 11:00
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB“ vom 13.01.2024 (#297065) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 24.02.2024. Leider muss ich Ihnen …
Von
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Betreff
Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB [#297065]
Datum
27. Februar 2024 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom 24.02.2024. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage über die Internetplattform fragdenstaat.de uns erst am 27.02.2024 zugestellt wurde. Daher konnte noch keine Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerungen. Mit freundlichen Grüßen

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Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das anliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Betreff
Anfrage zur Umsetzung des EU-Datenaustausches über Schreckschusswaffen-Zulassungen durch die PTB [#297065]
Datum
6. März 2024 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das anliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen