Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

in Schleswig-Holstein gibt es bereits ein Internetportal für Open-Data (https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset).

Bitte teilen Sie mir mit:

1. Stellt Bayern auch staatliche Daten zur freien Nutzung? Wenn ja, wo und wie?

2. Gibt es zu 1. eine gesetzliche Grundlage oder soll eine solche geschaffen werden?

3. Hat Bayern auch ein Portal wie Schleswig-Holstein oder will ein solches starten? Wenn ja, wann?

4. Gibt es Pläne, wie in Zukunft noch mehr staatliche Daten zur Verfügung gestellt werden können? Welche Daten sollen das sein?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Bitte beantworten Sie meine Fragen so konkret wie möglich, um unnötige Nachfragen zu vermeiden!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, in Schleswig-Holstein gibt es bereits ein Internetportal für Open-Data…
An Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten [#265266]
Datum
12. Dezember 2022 11:11
An
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, in Schleswig-Holstein gibt es bereits ein Internetportal für Open-Data (https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset). Bitte teilen Sie mir mit: 1. Stellt Bayern auch staatliche Daten zur freien Nutzung? Wenn ja, wo und wie? 2. Gibt es zu 1. eine gesetzliche Grundlage oder soll eine solche geschaffen werden? 3. Hat Bayern auch ein Portal wie Schleswig-Holstein oder will ein solches starten? Wenn ja, wann? 4. Gibt es Pläne, wie in Zukunft noch mehr staatliche Daten zur Verfügung gestellt werden können? Welche Daten sollen das sein? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Bitte beantworten Sie meine Fragen so konkret wie möglich, um unnötige Nachfragen zu vermeiden! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265266/
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre u.a. Nachricht, mit der Sie um diverse Auskünfte…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Betreff
Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten [#265266]
Datum
12. Dezember 2022 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre u.a. Nachricht, mit der Sie um diverse Auskünfte bitten. Hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Empfang der Nachricht. Die Anfrage in der Sache kann von dieser Stelle aus nicht umfassend beantwortet werden. Zuständig in diesem Umfang dürfte - soweit von hier aus ersichtlich - das Bayerische Staatsministerium für Digitales sein. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprechen, kann Ihre Anfrage nicht weiter geleitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich bin damit einverstanden, wenn Sie die Anfrage an die zustän…
An Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten [#265266]
Datum
12. Dezember 2022 23:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich bin damit einverstanden, wenn Sie die Anfrage an die zuständige Behörde weiterleiten! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265266/
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Guten Tag, wurde soeben erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Betreff
AW: Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten [#265266]
Datum
13. Dezember 2022 10:02
Status
Guten Tag, wurde soeben erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 12.12.2022, die uns v…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Betreff
Anfrage zur Verwendung und Verfügungstellung staatlicher Daten [#265266]
Datum
11. Januar 2023 16:05
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
4,3 KB
image001.png
5,8 KB
image003.jpg
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 12.12.2022, die uns vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie weitergeleitet wurde. Zu Ihren Fragen: 1. Stellt Bayern auch staatliche Daten zur freien Nutzung? Wenn ja, wo und wie? Der Freistaat Bayern stellt bereits heute zahlreiche staatliche Daten unentgeltlich bereit, z.B. Geodaten über das Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de und Statistikdaten über Genesis Online unter https://www.statistikdaten.bayern.de/. Weitere Websites entnehmen Sie bitte der Landtagsanfrage Nr. 18/21083 vom 18.03.2022 zum Thema "Open Data: Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten in Bayern". 2. Gibt es zu 1. eine gesetzliche Grundlage oder soll eine solche geschaffen werden? Gesetzliche Grundlagen bestehen bereits im Bayerischen, sowie im Bundes- und EU-Recht. 3. Hat Bayern auch ein Portal wie Schleswig-Holstein oder will ein solches starten? Wenn ja, wann? Bayern wird noch in diesem Jahr ein Open Data Portal aufbauen. 4. Gibt es Pläne, wie in Zukunft noch mehr staatliche Daten zur Verfügung gestellt werden können? Welche Daten sollen das sein? Ab dem 1. Januar 2023 werden weitere amtliche Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zu den freigegebenen Daten zählen unter anderem Verwaltungsgebiete, Digitale Topographische Karten sowie Höhen- und Luftbildinformationen. Siehe auch die Pressemitteilung Nr. 383/22 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 28.11.2022 zur Freigabe von Geodaten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen