Anfrage zur Voraussetzung von Berufserfahrung für Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Versorgungstechnik
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um die Unterschiede in den Anforderungen bezüglich der Berufserfahrung für Ingenieure der Fachrichtung Versorgungstechnik und staatlich geprüfte Techniker in Ihrem Unternehmen zu hinterfragen. Gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) werden beide Berufsabschlüsse auf der gleichen Stufe, nämlich der Stufe 6, eingestuft. Dennoch ist für den einen Abschluss keine Berufserfahrung erforderlich, während für den anderen eine Mindestanforderung von 6 Jahren festgelegt ist. (Siehe Bspw. folgende Ausschreibung "Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) der Versorgungstechnik / Technischen Gebäudeausrüstung" in Münster oder Dortmund)
Als Ingenieur und Techniker der Versorgungstechnik habe ich während meines Vollzeitstudiums umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die es mir ermöglichen, anspruchsvolle technische Aufgaben im Bereich der Versorgungstechnik zu bewältigen. Ähnlich verhält sich dies beim staatlich geprüften Techniker (Bachelor Professional in Technik). Bei diesem werden in mind. 2400 Unterrichtsstunden, bei 15 Lernfeldern umfangreiche Kenntnisse zu den Themen Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik, erneuerbare Energien, Regelungstechnik, Gebäudeautomation und Energieeffizienz gelehrt. Diese Umfangreiche Ausbildung bzw. Studium bereitet auf eine Karriere vor, in der komplexe technische Herausforderungen bewältigt werden können.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass staatlich geprüfte Techniker während ihres Studiums in der Regel bereits Berufserfahrung sammeln. Der Studiengang wird häufig in Teilzeit absolviert, während die Studierenden parallel dazu in einer Vollzeitbeschäftigung tätig sind. Dies ermöglicht es ihnen, theoretisches Wissen direkt in der Praxis anzuwenden und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Bei Ingenieuren der Fachrichtung Versorgungstechnik hingegen wird das Studium in der Regel in Vollzeit absolviert, wodurch sie nicht auf eine vergleichbare berufliche Erfahrung zurückgreifen können.
Es scheint daher eine Diskrepanz zu geben, wenn für staatlich geprüfte Techniker eine Mindestanforderung von 6 Jahren Berufserfahrung festgelegt wird, während für Ingenieure der Fachrichtung Versorgungstechnik keine Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Diese Unterscheidung berücksichtigt nicht die Tatsache, dass staatlich geprüfte Techniker während ihres Studiums in der Regel bereits berufliche Praxiserfahrung gesammelt haben.
Ich bitte Sie daher höflich, zu prüfen, ob es Ausnahmefälle gibt, in denen auch staatlich geprüfte Techniker ohne die geforderte Berufserfahrung eingestellt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich Sie bitten, die Voraussetzungen für beide Berufsabschlüsse erneut zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den tatsächlichen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber gerecht werden, unabhängig von ihrem Abschluss auf Stufe 6 des DQR. Es ist wichtig, dass qualifizierte staatlich geprüfte Techniker die gleichen Chancen erhalten wie Ingenieure, insbesondere unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen, die während der Ausbildung erworben wird.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Rückmeldung zu diesem Thema.
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Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juni 2023
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7. Juli 2023
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