Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie

es wird um eine klare und detaillierte Erklärung zu den wissenschaftlichen Aspekten und Entscheidungsgrundlagen gebeten, die zur Einführung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie geführt haben. Insbesondere im Hinblick auf die Bedenken, die durch verschiedene Studien und Expertenmeinungen hinsichtlich der Wirksamkeit und möglicher negativer Auswirkungen von Masken, vor allem bei Kindern, geäußert wurden.

1. Christian Drosten äußerte am 29.01.2020 in einem RBB-Interview Bedenken bezüglich der Wirksamkeit von Masken (http://www.youtube.com/watch?v=hdPjDmFkP6A).
2. Stiftung Warentest brach Forschungstests für Masken ab, da die O2-Abgabe für Menschen, insbesondere Kinder, inakzeptabel sei (http://www.nordkurier.de/ratgeber/voellig-ungeeignet-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab-1946394412.html).
3. Die WHO gab 2020 zu, dass es keine Beweise für die Nützlichkeit von Masken zum Schutz nicht erkrankter Personen gibt (http://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/330987/WHO-nCov-IPC_Masks-2020.1eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y).
4. Es gibt Bedenken hinsichtlich Hypoxie, Hyperkapnie und bakterieller Rückstände durch das Tragen von Masken (http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0306987720333028).
5. Eine dänische Studie bestätigte Bedenken bezüglich O2- und CO2-Levels bei Maskenträgern (http://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817).
6. Eine Studie der Universität Leipzig zeigte eine Reduzierung der kardiopulmonalen Leistung durch Masken (http://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2020/12/masken_voehringer_sensendorf_ramseyer_okt_2020.pdf).
7. Journalistische Nachfragen nach wissenschaftlichen Studien zur Maskenwirkung blieben unbeantwortet (http://www.youtube.com/watch?v=n2HDOlZBo3Q&t=3311s, http://reitschuster.de/post/schutzwirkung-nicht-nachgewiesen, http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html).
8. Verschiedene Maskenarten und -qualitäten sowie unbekannte Herstellungsbedingungen könnten gesundheitliche Schäden verursachen (http://www.lifepr.de/pressemitteilung/bundesverband-impfschaden-ev/Expertengremium-thematisiert-die-Gefaehrdung-fuer-Kinder-und-Jugendliche-durch-die-Nutzung-von-Mund-Nasen-Bedeckungen-MNB/boxid/822152, http://docplayer.org/197319603-Gefaehrdung-durch-die-verwendung-eines-mund-nasen-bedeckung-mnb-bei-kindern-und-jugendlichen.html).
9. Gerichtsurteile und Studien weisen auf erhebliche Risiken durch Masken für Kinder hin (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-7245?hl=true, http://journals.lww.com/md-journal/fulltext/2022/02180/the_foegen_effect__a_mechanism_by_which_facemasks.60.aspx).
10. Die Cochrane-Gesellschaft und andere Studien betonen einen geringen oder keinen Effekt von Masken auf das Infektionsgeschehen (http://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen).
11. Fachbeiträge verschiedener Experten dokumentieren negative Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder (http://www.mwgfd.de/2022/11/begleitheft-zum-grossen-mwafd-online-masken-symposium/, http://www.hessisches-aerzteblatt.de/ausgaben/2023/heft-5-mai-2023/covid-19-pandemie-wirkliche-aufarbeitung-tut-not).
12. Gem. Art. 3 | der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgane betroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Gemäß Art. 3 I der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormundes oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzbebungs- und Verwaltungsmaßnahmen. Unter Beachtung des Willens des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/6308, 318) wonach allein auf objektiv bestehende Gefahr für das Kind abgestellt werden soll und unter Berücksichtigung der völkerrechtskonformen Auslegungden Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention gilt das für staatliche maßnahmen.

Angesichts dieser Informationen und der Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder bitte ich um eine detaillierte Erklärung. Insbesondere sollte die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Gründe für die Maskenpflicht bei Kindern während der COVID-19-Pandemie darlegen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre ausführliche Antwort.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es wird um eine klare und detailliert…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie [#296948]
Datum
12. Januar 2024 04:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wird um eine klare und detaillierte Erklärung zu den wissenschaftlichen Aspekten und Entscheidungsgrundlagen gebeten, die zur Einführung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie geführt haben. Insbesondere im Hinblick auf die Bedenken, die durch verschiedene Studien und Expertenmeinungen hinsichtlich der Wirksamkeit und möglicher negativer Auswirkungen von Masken, vor allem bei Kindern, geäußert wurden. 1. Christian Drosten äußerte am 29.01.2020 in einem RBB-Interview Bedenken bezüglich der Wirksamkeit von Masken (http://www.youtube.com/watch?v=hdPjDmFkP6A). 2. Stiftung Warentest brach Forschungstests für Masken ab, da die O2-Abgabe für Menschen, insbesondere Kinder, inakzeptabel sei (http://www.nordkurier.de/ratgeber/voellig-ungeeignet-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab-1946394412.html). 3. Die WHO gab 2020 zu, dass es keine Beweise für die Nützlichkeit von Masken zum Schutz nicht erkrankter Personen gibt (http://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/330987/WHO-nCov-IPC_Masks-2020.1eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y). 4. Es gibt Bedenken hinsichtlich Hypoxie, Hyperkapnie und bakterieller Rückstände durch das Tragen von Masken (http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0306987720333028). 5. Eine dänische Studie bestätigte Bedenken bezüglich O2- und CO2-Levels bei Maskenträgern (http://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817). 6. Eine Studie der Universität Leipzig zeigte eine Reduzierung der kardiopulmonalen Leistung durch Masken (http://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2020/12/masken_voehringer_sensendorf_ramseyer_okt_2020.pdf). 7. Journalistische Nachfragen nach wissenschaftlichen Studien zur Maskenwirkung blieben unbeantwortet (http://www.youtube.com/watch?v=n2HDOlZBo3Q&t=3311s, http://reitschuster.de/post/schutzwirkung-nicht-nachgewiesen, http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html). 8. Verschiedene Maskenarten und -qualitäten sowie unbekannte Herstellungsbedingungen könnten gesundheitliche Schäden verursachen (http://www.lifepr.de/pressemitteilung/bundesverband-impfschaden-ev/Expertengremium-thematisiert-die-Gefaehrdung-fuer-Kinder-und-Jugendliche-durch-die-Nutzung-von-Mund-Nasen-Bedeckungen-MNB/boxid/822152, http://docplayer.org/197319603-Gefaehrdung-durch-die-verwendung-eines-mund-nasen-bedeckung-mnb-bei-kindern-und-jugendlichen.html). 9. Gerichtsurteile und Studien weisen auf erhebliche Risiken durch Masken für Kinder hin (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-7245?hl=true, http://journals.lww.com/md-journal/fulltext/2022/02180/the_foegen_effect__a_mechanism_by_which_facemasks.60.aspx). 10. Die Cochrane-Gesellschaft und andere Studien betonen einen geringen oder keinen Effekt von Masken auf das Infektionsgeschehen (http://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen). 11. Fachbeiträge verschiedener Experten dokumentieren negative Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder (http://www.mwgfd.de/2022/11/begleitheft-zum-grossen-mwafd-online-masken-symposium/, http://www.hessisches-aerzteblatt.de/ausgaben/2023/heft-5-mai-2023/covid-19-pandemie-wirkliche-aufarbeitung-tut-not). 12. Gem. Art. 3 | der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgane betroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Gemäß Art. 3 I der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormundes oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzbebungs- und Verwaltungsmaßnahmen. Unter Beachtung des Willens des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/6308, 318) wonach allein auf objektiv bestehende Gefahr für das Kind abgestellt werden soll und unter Berücksichtigung der völkerrechtskonformen Auslegungden Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention gilt das für staatliche maßnahmen. Angesichts dieser Informationen und der Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder bitte ich um eine detaillierte Erklärung. Insbesondere sollte die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Gründe für die Maskenpflicht bei Kindern während der COVID-19-Pandemie darlegen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre ausführliche Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pande…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemi... [#296948]
Datum
22. Januar 2024 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abgabenachricht, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-P…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgabenachricht, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemi... [#296948]
Datum
23. Januar 2024 13:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfrage. Ich möchte jedoch klarstellen, dass mein Anliegen in der Tat unter die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) fällt. Mein Ziel ist es, Zugang zu den amtlichen Aufzeichnungen, Dokumenten und wissenschaftlichen Berichten zu erhalten, die als Grundlage für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung hinsichtlich der Einführung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie dienten. Es ist mein Verständnis, dass diese Unterlagen Informationen über die wissenschaftlichen Aspekte, Daten, Studien und Expertenmeinungen enthalten, die zur Entscheidungsfindung beigetragen haben. Gemäß § 1 IFG habe ich das Recht auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen. Mein Anliegen ist nicht, erklärende Antworten oder allgemeine Stellungnahmen zu erfragen, sondern spezifisch Zugang zu den dokumentierten Informationen und Beweisen zu erlangen, die die Entscheidungen der Bundesregierung in dieser Angelegenheit geleitet haben. Ich bitte daher um eine erneute Prüfung meiner Anfrage im Lichte des Informationsfreiheitsgesetzes und freue mich auf eine positive Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Christooph << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296948/
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-P…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemi... [#296948]
Datum
5. Februar 2024 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragezurwissenschaftlichenbegrndungder.eml
13,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie [#296948]
Datum
19. Februar 2024 09:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf eine Stunde. Es würde somit eine Gebühr über 60 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen