Anfrage zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie
es wird um eine klare und detaillierte Erklärung zu den wissenschaftlichen Aspekten und Entscheidungsgrundlagen gebeten, die zur Einführung der Maskenpflicht für Kinder während der COVID-19-Pandemie geführt haben. Insbesondere im Hinblick auf die Bedenken, die durch verschiedene Studien und Expertenmeinungen hinsichtlich der Wirksamkeit und möglicher negativer Auswirkungen von Masken, vor allem bei Kindern, geäußert wurden.
1. Christian Drosten äußerte am 29.01.2020 in einem RBB-Interview Bedenken bezüglich der Wirksamkeit von Masken (http://www.youtube.com/watch?v=hdPjDmFkP6A).
2. Stiftung Warentest brach Forschungstests für Masken ab, da die O2-Abgabe für Menschen, insbesondere Kinder, inakzeptabel sei (http://www.nordkurier.de/ratgeber/voellig-ungeeignet-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab-1946394412.html).
3. Die WHO gab 2020 zu, dass es keine Beweise für die Nützlichkeit von Masken zum Schutz nicht erkrankter Personen gibt (http://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/330987/WHO-nCov-IPC_Masks-2020.1eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y).
4. Es gibt Bedenken hinsichtlich Hypoxie, Hyperkapnie und bakterieller Rückstände durch das Tragen von Masken (http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0306987720333028).
5. Eine dänische Studie bestätigte Bedenken bezüglich O2- und CO2-Levels bei Maskenträgern (http://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817).
6. Eine Studie der Universität Leipzig zeigte eine Reduzierung der kardiopulmonalen Leistung durch Masken (http://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2020/12/masken_voehringer_sensendorf_ramseyer_okt_2020.pdf).
7. Journalistische Nachfragen nach wissenschaftlichen Studien zur Maskenwirkung blieben unbeantwortet (http://www.youtube.com/watch?v=n2HDOlZBo3Q&t=3311s, http://reitschuster.de/post/schutzwirkung-nicht-nachgewiesen, http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html).
8. Verschiedene Maskenarten und -qualitäten sowie unbekannte Herstellungsbedingungen könnten gesundheitliche Schäden verursachen (http://www.lifepr.de/pressemitteilung/bundesverband-impfschaden-ev/Expertengremium-thematisiert-die-Gefaehrdung-fuer-Kinder-und-Jugendliche-durch-die-Nutzung-von-Mund-Nasen-Bedeckungen-MNB/boxid/822152, http://docplayer.org/197319603-Gefaehrdung-durch-die-verwendung-eines-mund-nasen-bedeckung-mnb-bei-kindern-und-jugendlichen.html).
9. Gerichtsurteile und Studien weisen auf erhebliche Risiken durch Masken für Kinder hin (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-7245?hl=true, http://journals.lww.com/md-journal/fulltext/2022/02180/the_foegen_effect__a_mechanism_by_which_facemasks.60.aspx).
10. Die Cochrane-Gesellschaft und andere Studien betonen einen geringen oder keinen Effekt von Masken auf das Infektionsgeschehen (http://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen).
11. Fachbeiträge verschiedener Experten dokumentieren negative Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder (http://www.mwgfd.de/2022/11/begleitheft-zum-grossen-mwafd-online-masken-symposium/, http://www.hessisches-aerzteblatt.de/ausgaben/2023/heft-5-mai-2023/covid-19-pandemie-wirkliche-aufarbeitung-tut-not).
12. Gem. Art. 3 | der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgane betroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Gemäß Art. 3 I der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormundes oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzbebungs- und Verwaltungsmaßnahmen. Unter Beachtung des Willens des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/6308, 318) wonach allein auf objektiv bestehende Gefahr für das Kind abgestellt werden soll und unter Berücksichtigung der völkerrechtskonformen Auslegungden Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention gilt das für staatliche maßnahmen.
Angesichts dieser Informationen und der Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder bitte ich um eine detaillierte Erklärung. Insbesondere sollte die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Gründe für die Maskenpflicht bei Kindern während der COVID-19-Pandemie darlegen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre ausführliche Antwort.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum12. Januar 2024
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14. Februar 2024
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