Anfrage zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD gemäß den BSI-Richtlinien

im Rahmen der Überprüfung der Einsatzmöglichkeiten verschiedener Softwareprodukte im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Bundesrepublik Deutschland bin ich auf Diskrepanzen bezüglich der Zulassung der Software "Nextcloud" für den Umgang mit Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gestoßen.

Die Nextcloud GmbH behauptet in öffentlichen Ankündigungen, dass ihre Software, insbesondere Nextcloud Hub 5, für den Einsatz in Bereichen mit offiziellen Sicherheitseinstufungen wie VS-NfD innerhalb der deutschen Bundesregierung geeignet sei. Diese Behauptungen finden sich unter anderem auf folgenden Webseiten:

- [Golem.de, Artikel: "Nextcloud will KI-gesteuerten digitalen Arbeitsplatz"](https://www.golem.de/news/open-source-nextcloud-will-ki-gesteuerten-digitalen-arbeitsplatz-2306-174912.html)
- [Nextcloud.com, Blogbeitrag: "Hub 5 first to deliver self-hosted AI-powered digital workspace"](https://nextcloud.com/blog/press_releases/hub-5-first-to-deliver-self-hosted-ai-powered-digital-workspace/)

Nach meiner Recherche konnte ich jedoch keine Bestätigung dieser Zulassung auf der offiziellen Webseite des BSI unter der Liste der zugelassenen Produkte für VS-NfD (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Zulassung/Liste-zugelassener-Produkte/liste-zugelassener-produkte_node.html) finden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Aufklärung folgender Fragen:

1. Ist die Software Nextcloud offiziell für den Umgang mit VS-NfD zugelassen?
2. Falls Bemühungen zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD im Gange sind: Seit wann laufen diese, wie ist der aktuelle Sachstand, und welche Behörden treiben diesen Prozess voran?
3. Hat das BSI oder eine andere staatliche Behörde gegenüber der Nextcloud GmbH eine Bestätigung ausgesprochen, die die Behandlung von VS-NfD-geschützten Daten durch Nextcloud autorisiert oder die Bewerbung von Nextcloud mit der VS-NfD-Zulassung erlaubt?
4. Nutzen aktuell einzelne Behörden oder staatliche Betriebe Nextcloud für die Verarbeitung oder Speicherung von VS-NfD-Daten?

Angesichts der potenziellen Sicherheitsrisiken, die mit der Verwendung nicht zugelassener Software für den Umgang mit Verschlusssachen verbunden sind, halte ich eine rasche Klärung dieser Fragen für dringend geboten.

Ergebnis der Anfrage

Das Produkt Nextcloud besitzt keine Zulassungszusage durch das BSI. Es kann nicht ohne weitere Maßnahmen zum Schutz von eingestuften Informationen genutzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen der Überprüfung der Einsatz…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD gemäß den BSI-Richtlinien [#302061]
Datum
5. März 2024 18:21
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen der Überprüfung der Einsatzmöglichkeiten verschiedener Softwareprodukte im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Bundesrepublik Deutschland bin ich auf Diskrepanzen bezüglich der Zulassung der Software "Nextcloud" für den Umgang mit Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gestoßen. Die Nextcloud GmbH behauptet in öffentlichen Ankündigungen, dass ihre Software, insbesondere Nextcloud Hub 5, für den Einsatz in Bereichen mit offiziellen Sicherheitseinstufungen wie VS-NfD innerhalb der deutschen Bundesregierung geeignet sei. Diese Behauptungen finden sich unter anderem auf folgenden Webseiten: - [Golem.de, Artikel: "Nextcloud will KI-gesteuerten digitalen Arbeitsplatz"](https://www.golem.de/news/open-source-nextcloud-will-ki-gesteuerten-digitalen-arbeitsplatz-2306-174912.html) - [Nextcloud.com, Blogbeitrag: "Hub 5 first to deliver self-hosted AI-powered digital workspace"](https://nextcloud.com/blog/press_releases/hub-5-first-to-deliver-self-hosted-ai-powered-digital-workspace/) Nach meiner Recherche konnte ich jedoch keine Bestätigung dieser Zulassung auf der offiziellen Webseite des BSI unter der Liste der zugelassenen Produkte für VS-NfD (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Zulassung/Liste-zugelassener-Produkte/liste-zugelassener-produkte_node.html) finden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Aufklärung folgender Fragen: 1. Ist die Software Nextcloud offiziell für den Umgang mit VS-NfD zugelassen? 2. Falls Bemühungen zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD im Gange sind: Seit wann laufen diese, wie ist der aktuelle Sachstand, und welche Behörden treiben diesen Prozess voran? 3. Hat das BSI oder eine andere staatliche Behörde gegenüber der Nextcloud GmbH eine Bestätigung ausgesprochen, die die Behandlung von VS-NfD-geschützten Daten durch Nextcloud autorisiert oder die Bewerbung von Nextcloud mit der VS-NfD-Zulassung erlaubt? 4. Nutzen aktuell einzelne Behörden oder staatliche Betriebe Nextcloud für die Verarbeitung oder Speicherung von VS-NfD-Daten? Angesichts der potenziellen Sicherheitsrisiken, die mit der Verwendung nicht zugelassener Software für den Umgang mit Verschlusssachen verbunden sind, halte ich eine rasche Klärung dieser Fragen für dringend geboten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302061/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> ich übersende Ihnen anbei meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Infor…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD gemäß den BSI-Richtlinien [#302061]
Datum
28. März 2024 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich übersende Ihnen anbei meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Vielen Dank für die detaillierte Beantwortung des Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen << Ant…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage zur Zulassung von Nextcloud für VS-NfD gemäß den BSI-Richtlinien [#302061]
Datum
28. März 2024 21:36
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die detaillierte Beantwortung des Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302061/