Anfrage Zusendung Rettungsdienstbereichsplan

-den aktuellen Rettungsdienstbereichsplan für das aktuelle Jahr

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den aktuelle…
An Landkreis Werra-Meißner-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Zusendung Rettungsdienstbereichsplan [#256733]
Datum
9. August 2022 12:23
An
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den aktuellen Rettungsdienstbereichsplan für das aktuelle Jahr
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256733/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache teilen wir Ihnen mit, dass ein allgemeiner Anspruch auf In…
Von
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Betreff
AW: Anfrage Zusendung Rettungsdienstbereichsplan [#256733]
Datum
10. August 2022 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache teilen wir Ihnen mit, dass ein allgemeiner Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen im Bundesland Hessen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), dort geregelt im 4. Teil zur Informationsfreiheit, gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis nicht besteht, da der Werra-Meißner-Kreis einen solchen Informationszugang nicht durch kreiseigene Satzung eröffnet hat (vgl. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Daher ist der Werra-Meißner-Kreis vom Anwendungsbereich der Vorschriften über den Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG vollständig ausgenommen. Regelungen des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) bzw. des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sind bezogen auf den von Ihnen angefragten Rettungsdienstbereichsplan nicht einschlägig. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen