Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen

Schriftverkehr, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen (wie z.B. die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) die keine Rechtsgrundlage für den direkten Zugriff auf Daten haben, die durch Kontaktverfolgung mithilfe z.B. der Luca-App gewonnen wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen [#237073]
Datum
8. Januar 2022 23:19
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen (wie z.B. die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) die keine Rechtsgrundlage für den direkten Zugriff auf Daten haben, die durch Kontaktverfolgung mithilfe z.B. der Luca-App gewonnen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237073/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in derartige Anfragen liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen [#237073]
Datum
21. Januar 2022 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in derartige Anfragen liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen