Anfragen Ausnahmegenehmigung Unterlassung von Verkehrsschauen

In der Niederschrift der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr NRW
mit den Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen
und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen
am 08./09. Juni 2022 in Bad Sassendorf - VIB I/2022
steht geschrieben:
"Die Bezirksregierung Detmold berichtet, dass einzelne Straßenverkehrsbehörden in den vergangenen zwei Jahren um Zustimmung zu einem Verzicht auf Durchführung von Verkehrsschauen gebeten haben. Obgleich diesen Bitten nicht entsprochen wurde, sei derzeit ein erheblicher Rückstand festzustellen, der sich bei objektiver Betrachtung seriös nicht auflösen ließe."

Bitte senden Sie mir diese Bitten um Zustimmung und die jeweilige Antworten zu.

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  • Datum
    20. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
Anfragen Ausnahmegenehmigung Unterlassung von Verkehrsschauen [#306835]
Datum
20. April 2024 10:56
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Niederschrift der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr NRW mit den Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 08./09. Juni 2022 in Bad Sassendorf - VIB I/2022 steht geschrieben: "Die Bezirksregierung Detmold berichtet, dass einzelne Straßenverkehrsbehörden in den vergangenen zwei Jahren um Zustimmung zu einem Verzicht auf Durchführung von Verkehrsschauen gebeten haben. Obgleich diesen Bitten nicht entsprochen wurde, sei derzeit ein erheblicher Rückstand festzustellen, der sich bei objektiver Betrachtung seriös nicht auflösen ließe." Bitte senden Sie mir diese Bitten um Zustimmung und die jeweilige Antworten zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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