Anfragen der GKV an die Zollverwaltung

Wie viele Anfragen der Zollverwaltung zu Konten hat es zwischen 2015 und 2023 gegeben. Um was ging es bei den Anfragen? Wurde den Anfragen Abhilfe geschaffen? Um wie viele handelte es sich? Wie viele Anfragen wurden von Ihnen nicht verfolgt? Was für Gründe führten zu der Versagung? Wurden Kunden über die Anfragen des Zolls benachrichtigt? Wenn nein, warum nicht? Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Krankenkasse, Zoll und Sparkasse? Wenn ja, wie viele gab es im fraglichen Zeitpunkt? Mit welchem Inhalt bzw. Empfehlungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Ben Reimers
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anfragen der Zollverwaltung z…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Anfragen der GKV an die Zollverwaltung [#285230]
Datum
1. August 2023 13:46
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anfragen der Zollverwaltung zu Konten hat es zwischen 2015 und 2023 gegeben. Um was ging es bei den Anfragen? Wurde den Anfragen Abhilfe geschaffen? Um wie viele handelte es sich? Wie viele Anfragen wurden von Ihnen nicht verfolgt? Was für Gründe führten zu der Versagung? Wurden Kunden über die Anfragen des Zolls benachrichtigt? Wenn nein, warum nicht? Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Krankenkasse, Zoll und Sparkasse? Wenn ja, wie viele gab es im fraglichen Zeitpunkt? Mit welchem Inhalt bzw. Empfehlungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 285230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285230/
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers

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Niedersächsisches Finanzministerium
Sehr geehrter Herr Reimers, die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen für eine Akteneinsicht oder Auskunftsverpfl…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
Anfragen der GKV an die Zollverwaltung [#285230]
Datum
10. August 2023 16:30
Status
Warte auf Antwort
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20,2 KB


Sehr geehrter Herr Reimers, die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen für eine Akteneinsicht oder Auskunftsverpflichtung sind nicht einschlägig. Gleichwohl beantworte ich Ihre Bürgeranfrage, soweit mir das möglich ist. Mit Ihrer Anfrage ersuchen Sie um Informationen und Auskünfte zum Vollstreckungsverfahren durch die Zollverwaltung auf Veranlassung der GKV, d. h. der gesetzlichen Krankenkassen, unter Einbindung von Banken und Sparkassen. Das niedersächsische Finanzministerium vermag bei Würdigung Ihres vermuteten Anliegens keine Informationen zu Ihren Fragen erteilen, weil zu Anfragen der GKV an die bundesunmittelbare Zollverwaltung mangels Zuständigkeit keine Daten der Krankenkassen und der von dort veranlassten Verfahren vorliegen. Banken einschließlich Sparkassen als Adressaten im Rahmen einer durch die gesetzlichen Krankenkassen veranlassten und zu verantwortenden Forderungspfändung haben ihren gesetzlichen Pflichten als Drittschuldner nachzukommen. Detaillierte Kenntnisse, in der von Ihnen erfragten Art, über Vollstreckungsverfahren der bundesweit agierenden gesetzlichen Krankenkassen liegen hier nicht vor. Mit der Antwort des zuständigen Hauptzollamts Braunschweig vom 31.07.2023 auf ihre Anfrage zu "Verfahren GKV" vom 19.07.2023 wurde auf die rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen