Anfragen im Bereich Bauen und Wohnen

Anfrage an: Stadt Backnang

Eine Liste genehmigter und geplanter Mobilfunkmasten sowie Strommasten.
Eine Liste der Leer stehenden Häuser und der Häuser, welche als Zweitwohnsitz angemeldet sind und die daraus resultierende Steuerausfälle.
Eine Auflistung bezahlbarer Wohnungen in Backnang: Wo stehen sie, mit welchen Bedingungen und Förderungen?
Die Wartezeiten für kommunale Kleingärten.
Und die Zahl der Überwachungskameras und deren Standort in Backnang.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Axel Bauer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine List…
An Stadt Backnang Details
Von
Axel Bauer
Betreff
Anfragen im Bereich Bauen und Wohnen [#137767]
Datum
6. Mai 2019 14:16
An
Stadt Backnang
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste genehmigter und geplanter Mobilfunkmasten sowie Strommasten. Eine Liste der Leer stehenden Häuser und der Häuser, welche als Zweitwohnsitz angemeldet sind und die daraus resultierende Steuerausfälle. Eine Auflistung bezahlbarer Wohnungen in Backnang: Wo stehen sie, mit welchen Bedingungen und Förderungen? Die Wartezeiten für kommunale Kleingärten. Und die Zahl der Überwachungskameras und deren Standort in Backnang.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Bauer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Bauer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Axel Bauer

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Stadt Backnang
Sehr geehrter Herr Bauer, gemäß § 1 Abs. 1 LIFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, dies …
Von
Stadt Backnang
Betreff
AW: Anfragen im Bereich Bauen und Wohnen [#137767]
Datum
16. Mai 2019 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, gemäß § 1 Abs. 1 LIFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, dies bedeutet nach § 3 Abs. 3 LIFG "Jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen." Zu Ihren Anfragen dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Eine Liste genehmigter und geplanter Mobilfunkmasten sowie Strommasten Der Stadtverwaltung liegen keine zusammenhängende Listen der von Ihnen geforderten Daten vor. Eine Liste der Leer stehenden Häuser und der Häuser, welche als Zweitwohnsitz angemeldet sind und die daraus resultierende Steuerausfälle. Der Stadtverwaltung liegen keine Daten über leerstehender Gebäude vor, sowie auch keine personengebundenen Daten über Gebäude die als Zweitwohnsitz genutzt werden. Eine Auflistung bezahlbarer Wohnungen in Backnang: Wo stehen sie, mit welchen Bedingungen und Förderungen? Derzeit gibt es 109 preisgebundene Mietwohnungen in Backnang, davon gehören 41 der Städtischen Wohnbau. Diese Wohnungen befinden sich In der Taus, Gellertstraße, Schickhardtweg und Wiener Straße. Weitere 60 Wohnungen befinden sich im Bau und liegen im Lindenstieg und in der Mühlstraße. Beim Neubau von preisgebundenen Mietwohnungen gelten die jeweiligen Förderbestimmungen der L-Bank und bei den älteren preisgebundenen Mietwohnungen die Satzung der Stadt Backnang über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen. Die Wartezeiten für kommunale Kleingärten. Die Stadt Backnang besitzt derzeit rund 90 Gartengrundstücke und Kleingärten in Backnang, Sachsenweiler, Steinbach und Waldrems. Alle sind mit unbefristeten Verträgen verpachtet. In der Regel behalten Pächter ihre Gärten über Jahrzehnte, so dass sich die Zahl der jährlichen Neuverpachtungen im minimalen Bereich bewegt. Auf der Warteliste für einen Kleingarten stehen derzeit über 40 Interessenten. Die Wartezeit für einen städtischen Kleingarten kann daher über 7 Jahre betragen. Und die Zahl der Überwachungskameras und deren Standort in Backnang. Die Stadtverwaltung betreibt derzeit insgesamt 5 Überwachungskameras am Zentralen Omnibusbahnhof. Mit freundlichen Grüßen