Anfragen in den Jahren 2019 und 2018

- Anzahl der in den Jahren 2018 und 2019 gestellten Anfragen an den*die Patientenbeauftragte für Berlin
- Anzahl der daraufhin eingeleiteten Untersuchungen/Gutachten (aufgeschlüsselt nach Jahren)
- Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche der Beschwerde Recht gaben
- Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche der Beschwerde Unrecht gaben
- Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche kein oder ein neutrales Ergebnis feststellten

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Patientenbeauftragte für Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen in den Jahren 2019 und 2018 [#209149]
Datum
20. Januar 2021 08:20
An
Die Patientenbeauftragte für Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der in den Jahren 2018 und 2019 gestellten Anfragen an den*die Patientenbeauftragte für Berlin - Anzahl der daraufhin eingeleiteten Untersuchungen/Gutachten (aufgeschlüsselt nach Jahren) - Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche der Beschwerde Recht gaben - Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche der Beschwerde Unrecht gaben - Anzahl der Rückmeldungen aus Gutachten in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Jahren) an die Patient*innen, welche kein oder ein neutrales Ergebnis feststellten
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209149/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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