Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg

Antrag nach dem IZG LSA

Guten Tag,

in der Stellungnahme S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt" heißt es unter Punkt 7 : "[...] Für eine Stadt in der Größe und Struktur wie Magdeburg und der beabsichtigten Beteiligung sowie der Bearbeitungsschwerpunkte ist eine Bearbeitungsdauer von 2,5 bis 3 Jahren durchaus üblich und realistisch. Dies wurde auf Nachfrage von einem renommierten Ingenieurbüro bestätigt."
Bitte senden Sie mir die Anfrage und das Antwortschreiben des Ingenieurbüros möglichst in digitaler Form zu. Wenn auch andere Büros angefragt wurden, so bitte ich auch um Zusendung der Antwortschreiben dieser anderen Büros.
Für welche Städte hat das erwähnte Ingenieurbüro bereits Radverkehrskonzepte erstellt, um als in diesem Zusammenhang renommiert zu gelten?
Personenbezogene Daten können natürlich selbstverständlich in den Schreiben geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    16. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA Guten Tag, in der Stellungnahme S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt&…
An Stadtplanungsamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg [#270294]
Datum
14. Februar 2023 18:09
An
Stadtplanungsamt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA Guten Tag, in der Stellungnahme S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt" heißt es unter Punkt 7 : "[...] Für eine Stadt in der Größe und Struktur wie Magdeburg und der beabsichtigten Beteiligung sowie der Bearbeitungsschwerpunkte ist eine Bearbeitungsdauer von 2,5 bis 3 Jahren durchaus üblich und realistisch. Dies wurde auf Nachfrage von einem renommierten Ingenieurbüro bestätigt." Bitte senden Sie mir die Anfrage und das Antwortschreiben des Ingenieurbüros möglichst in digitaler Form zu. Wenn auch andere Büros angefragt wurden, so bitte ich auch um Zusendung der Antwortschreiben dieser anderen Büros. Für welche Städte hat das erwähnte Ingenieurbüro bereits Radverkehrskonzepte erstellt, um als in diesem Zusammenhang renommiert zu gelten? Personenbezogene Daten können natürlich selbstverständlich in den Schreiben geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270294/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für di…
An Stadtplanungsamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg [#270294]
Datum
21. März 2023 17:32
An
Stadtplanungsamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg“ vom 14.02.2023 (#270294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Am Freitag werde ich, sollte keine Rückmeldung erfolgen, den Datenschutzbeauftragten einschalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtplanungsamt Magdeburg
S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt" - Anfrage und Antwortschreiben des Ingenieurbüros [#2…
Von
Stadtplanungsamt Magdeburg
Betreff
S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt" - Anfrage und Antwortschreiben des Ingenieurbüros [#270294]
Datum
24. März 2023 10:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,9 MB
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag auf Informationsbegehren zur Stellungnahme S0460/22 zum Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt über das Portal "FragdenStaat" mit der Call-Nummer 270294 erhalten Sie dieser E-Mail beiliegend den entsprechenden Bescheid zur Stellungnahme S0460/22 "Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt" . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IZG).…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg“ [#270294]
Datum
29. März 2023 20:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IZG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270294/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich auch nach einem Monat keine Antwort erhielt. Dann setzte ich Frist und bekam eine Antwort. Ein langes Schreiben. Aber eigentlich können Sie den Brief bis nach ganz unten scrollen und dann ist der letzte Absatz, ganze zwei Sätze, die Antwort. Darauf habe ich 40 Tage warten müssen! Aber damit nicht genug. Ich kann daraus nicht ablesen, ob noch weitere Ingenieurbüros angefragt wurden. Ich fragte außerdem, "Für welche Städte hat das erwähnte Ingenieurbüro bereits Radverkehrskonzepte erstellt, um als in diesem Zusammenhang renommiert zu gelten?" Ich habe darauf keine Antwort erhalten. Ich bin es ehrlich gesagt Leid, auch aus dem Kreis mit Bekannter zu hören, dass man teilweise erst genau nach 30 Tagen Antworten oder unvollständige Antworten erhält. Und ich sehe es nicht ein, hier dann nochmal beim Amt nachzuhaken, sondern möchte, dass dem Amt klargemacht wird, dass Antworten vollständig und innerhalb der Frist zu beantworten sind. Für mich ist das eine Verhinderungstaktik, um die Motivation der Leute einzuschränken noch einmal nachzuhaken oder zu hoffen, dass sie das Interesse verloren haben, weil sie wissen, man wartet dann wieder ewig. Und dies stellt für mich letztlich eine Einschränkung des gesetzlichen Rechtsanspruches dar! Sollte jetzt im Übrigen von der entsprechenden Stelle die Aussage kommen, sie hätten wegen anderer Anfragen so viel zu tun, möchte ich darauf gleich folgendes erwidern: Ich hörte von einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes, dass sie z.B. noch mit vielen Anfragen bzgl. Beschilderungsplänen belastet werden und das sei ja sehr zeitaufwändig. Mein Tipp: Würden die Arbeitsstätten korrekt geplant (inklusive Rad- und Fußverkehr) und auch entsprechend umgesetzt werden und diese Stellen dann auch kontrolliert, würden diese Anfragen nicht kommen und sie hätten mehr Zeit für anderes. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270294.pdf - 2023-03-24_1-bescheid270294.pdf Anfragenr: 270294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270294/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Vermittlung Anfrage DS bittet um Stellungnahme seitens Stadt.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung Anfrage
Datum
31. März 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1018,6 KB
DS bittet um Stellungnahme seitens Stadt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung Anfrage [#270294] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Er…
An Stadtplanungsamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung Anfrage [#270294]
Datum
27. Juni 2023 18:13
An
Stadtplanungsamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg“ vom 14.02.2023 (#270294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich umfänglich beatnwortet. Ihrer Antwort entnehme ich, dass keine weiteren Ingenieurbüros angefragt wurden? Ich fragte außerdem: "Für welche Städte hat das erwähnte Ingenieurbüro bereits Radverkehrskonzepte erstellt, um als in diesem Zusammenhang renommiert zu gelten?" Ich habe darauf keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtplanungsamt Magdeburg
Antwort und Kostenbescheid Antwort und Kostenbescheid
Von
Stadtplanungsamt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Antwort und Kostenbescheid
Datum
30. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Antwort und Kostenbescheid
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort und Kostenbescheid [#270294] Guten Tag, anbei mein Widerspruch zum Kostenbescheid für die Information…
An Stadtplanungsamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort und Kostenbescheid [#270294]
Datum
14. Juli 2023 20:44
An
Stadtplanungsamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei mein Widerspruch zum Kostenbescheid für die Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg“ vom 14.02.2023 (#270294). Dieser Widerspruch und das Schreiben des Landesverwaltungsamtes geht Ihnen auch noch einmal auf schriftlichem Wege durch direkten Einwurf durch mich zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IZG).…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfragen Ingenieurbüros bzgl. Erstellung Radverkehrskonzept für die Stadt Magdeburg“ [#270294]
Datum
14. Juli 2023 20:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IZG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270294/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir trotz teilweise erfolgreicher Anfrage Kosten in Höhe von 42,75 Euro in Rechnung gestellt werden. Weder wurde die Anfrage abgelehnt, worauf sich die Stadtverwaltung bezieht noch unterscheidet das IZG LSA zwischen erfolgreichen und nicht erfolgreichen Anfragen. Im Gegenteil: Im Jahr 2019 wurde der §10 IZG LSA um den Punkt 2a ergänzt. „(2a) Betragen die Verwaltungskosten für eine Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro, werden sie nicht festgesetzt." Die Stadtverwaltung hingegen bezieht sich auf den Anwendungshinweise zu § 10 IZG LSA aus dem Jahre 2010. Ich finde dies, wieder einmal, hochgradig gegen meine Rechte und die anderer BürgerInnen verstoßend, da hier auf falscher rechtlicher Grundlage argumentiert wird. So werden evtl. weitere Anfragen durchaus verhindert, wenn immer potentielle Kosten im Raum schweben, obwohl man ja ursprünglich auch in der Anfrage hinwies, dass man über evtl. Kosten zuvor informiert werden möchte. Ich habe der Stadt nun einen Widerspruch zukommen lassen, welchen ich hier in der Mail nicht anfügen kann, welchen Sie dann aber online einsehen können. Laut Frag den Staat finden Sie auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270294.pdf - 2023-03-24_1-bescheid270294.pdf - 2023-03-31_1-dsc-0191.jpg - 2023-06-30_1-skm-c30823070411360.pdf - 2023-07-14_1-widerspruch-izg-call-270294.pdf Anfragenr: 270294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270294/

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Stadtplanungsamt Magdeburg
Abhilfebescheid Kostenbescheidung wird aufgehoben. Kosten trägt LH Magdeburg.
Von
Stadtplanungsamt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Abhilfebescheid
Datum
10. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
384,0 KB
Kostenbescheidung wird aufgehoben. Kosten trägt LH Magdeburg.