Anfragen nach dem LIFG in 2013 und 2014

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie viele Anfragen nach dem LIFG bei der Stadtverwaltung Trier in 2013 und 2014 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen
- ein Informationszugang gewährt werden konnte,
- ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde,
- Gebühren für die Auskunft erhoben wurden.
Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Dezernate und nach Jahren aufzuschlüsseln.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. binnen eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie vie…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Anfragen nach dem LIFG in 2013 und 2014 [#8995]
Datum
29. März 2015 03:32
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, wie viele Anfragen nach dem LIFG bei der Stadtverwaltung Trier in 2013 und 2014 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen - ein Informationszugang gewährt werden konnte, - ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde, - Gebühren für die Auskunft erhoben wurden. Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Dezernate und nach Jahren aufzuschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. binnen eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Trier
Stadt Trier #8995 Sehr geehrter Herr Koster, die von Ihnen gewünschte Liste betreffend Anfragen nach dem LIFG exi…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Stadt Trier #8995
Datum
22. April 2015 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, die von Ihnen gewünschte Liste betreffend Anfragen nach dem LIFG existiert bei uns im Hause nicht. Aus diesem Gründe können wir Ihren Antrag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Landesgesetz nicht beantworten. Der Zugang nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG ist nur zu den bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen auf Antrag zu gewähren. Dennoch sind wir gerne bereit, die gewünschten umfangreichen Informationen in Listenform zusammenzustellen und Ihnen zu übermitteln. Für die Erstellung dieser Liste haben wir den Aufwand mit ca. 4 Stunden gemäß der lfd. Nr. 1 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) kalkuliert, sodass sich eine voraussichtliche Verwaltungsgebühr von 200,-- EUR ergibt. Ich bitte Sie, mir bis zum 28.04.2015 mitzuteilen, ob Sie die Erstellung dieser gebührenpflichtigen Liste wünschen. In diesem Fall teilen Sie mir bitte auch Ihre zustellungsfähige Anschrift mit. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Bernd Pulm Stadtverwaltung Trier ZC Organisation Am Augustinerhof << Adresse entfernt >> Telefon: 0651-7181102 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================
Matthias Koster
AW: Stadt Trier #8995 [#8995] Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch die Anfrage zum Thema Melderegisterauskünf…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Stadt Trier #8995 [#8995]
Datum
22. April 2015 18:46
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch die Anfrage zum Thema Melderegisterauskünfte ziehe ich auch diese Anfrage zurück und schlage vor, eine entsprechenden Statistik einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 8995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Trier
Stadt Trier #8995 Guten Tag Herr Koster, Ihr Hinweis zu der Liste ist sinnvoll und wir werden das auch umsetzen. …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Stadt Trier #8995
Datum
23. April 2015 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Koster, Ihr Hinweis zu der Liste ist sinnvoll und wir werden das auch umsetzen. Da die Anfragen aber teilweise dezentral beantwortet wurden, ist die Recherche etwas aufwändiger. Mit freundlichen Grüssen Bernd Pulm Stadtverwaltung Trier ZC Organisation Am Augustinerhof << Adresse entfernt >> Telefon: 0651-7181102 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================