Anfragen zu Naturschutzgenehmigungen Zufahrten Holunderweg (Seehof) und Folgen von Eingriffen (Ermittlungsergebnisse, Sanktionen) in gesetzlich geschützte Biotope am Kirchstücker See (Forstfräseinsätze) und am Schweriner See
ANFRAGEN NACH UIG
Sehr << Antragsteller:in >>
ich wandte mich in den letzten Monaten mit Anträgen zur Übermittlung von Umweltinformationen an Sie, auf welche Sie nach meiner Kenntnis bisher nicht reagiert haben. So erhielt ich keine Eingangsbestätigungen und Sie haben die gemäß §3(3) UIG gesetzten Fristen zur Übermittlung der Umweltinformationen als auskunftspflichtige Stelle gemäß §2(1) UIG verstreichen lassen.
Ich hatte dazu am 19.05.2022 den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit MV eingeschaltet. Leider gab es bisher auch von dieser Stelle keine Reaktion.
Die Kreisrechtsoberrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg meldete sich bezüglich meiner Anfragen am 22.07.2022 per E-Mail bei mir und stellte in Aussicht, die Anfragen nach dem 08.08.2022 zeitnah zu bearbeiten. Auch nach meiner Erinnerungsnachricht vom 16.08.2022 habe ich leider weder von der Kreisrechtsoberrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg noch von Ihnen etwas in Bezug auf meine Anfragen gehört.
Ich habe Ihnen die Anfragen nachfolgend noch einmal in Kurzform aufgelistet. Die vollständigen Anfragen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Nachrichten an Sie.
- Anfrage UIG /IFG vom 04.04.22: Alle Unterlagen zu Zufahrten Holunderweg Gemeinde/ Flurstück56/5. Die Unterlagen sind sämtlich vorhanden. Übermittlungsfrist: 08.04.2022.
- Anfrage UIG/LUIG-MV vom 25.04.22: Berechnungsgrundlagen zu Zufahrten Holunderweg Gemeinde/ Flurstück56/5 – sämtliche Informationen und Berechnungsgrundlagen, die für die Bearbeitung der Naturschutzgenehmigungsverfahren vorliegen/ erarbeitet werden mussten. (Erneuerung/ Präzisierung der Anfrage vom 04.04.22). Die Unterlagen sind sämtlich vorhanden. Übermittlungsfrist: 06.05.2022.
- Anfrage UIG/LUIG-MV vom 25.04.22: Anzeige zu augenscheinlichen Eingriffen in ein gesetzlich geschütztes Biotop (Schweriner See) vom 15.04.2021 und Anzeigen zu Eingriffen in gesetzlich geschützte Biotope am Kirchstücker See vom 07.03.2021 und 08.04.2021: Mitteilung über Ermittlungsergebnisse. Übermittlungsfrist: 06.05.2022.
Ich bitte Sie, den Eingang der UIG-Anfragen zu bestätigen und verweise auf § 3 (3) 1 UIG. Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Zugang dieses Schreibens zugänglich. Die Folgen des Ablaufs der Fristen zur Beantwortung meiner Anfragen vom 04.04.22 und vom 25.04.22 bleiben davon unberührt.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung
und verbleibe mit einem freundlichen Gruß.
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. August 2022
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5. Oktober 2022
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