Anfragestatus einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit

Welches Fördervolumen steht für die Jugendverbandsarbeit im Bereich E.4 "Einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit" zur Verfügung?

Wie viele Anträge im Jugendverbandsarbeit wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt im Bereich E.4 "Einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit" gestellt? Welches Volumen haben diese Anträge? Bitte aufschlüsseln nach Jahr.

Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand dieser Anträge? Bitte unterteilen Sie diese in Kategorien: genehmigt, abgelehnt, in Bearbeitung. Bitte aufschlüsseln nach Jahr.

Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitung eines solchen Antrags? Bitte aufschlüsseln nach Jahr.

Gibt es ein Beschwerdemanagement oder ein Feedbacksystem bezüglich der Antragsbearbeitung? Falls ja, wie viele Beschwerden oder Feedbacks gab es? Bitte aufschlüsseln nach Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Jonas Gosewisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Jonas Gosewisch
Betreff
Anfragestatus einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit [#297441]
Datum
16. Januar 2024 14:42
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welches Fördervolumen steht für die Jugendverbandsarbeit im Bereich E.4 "Einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit" zur Verfügung? Wie viele Anträge im Jugendverbandsarbeit wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt im Bereich E.4 "Einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit" gestellt? Welches Volumen haben diese Anträge? Bitte aufschlüsseln nach Jahr. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand dieser Anträge? Bitte unterteilen Sie diese in Kategorien: genehmigt, abgelehnt, in Bearbeitung. Bitte aufschlüsseln nach Jahr. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitung eines solchen Antrags? Bitte aufschlüsseln nach Jahr. Gibt es ein Beschwerdemanagement oder ein Feedbacksystem bezüglich der Antragsbearbeitung? Falls ja, wie viele Beschwerden oder Feedbacks gab es? Bitte aufschlüsseln nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Gosewisch Anfragenr: 297441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297441/ Postanschrift Jonas Gosewisch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Gosewisch

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrter Herr Gosewisch, im Doppelhaushalt 2023 / 2024 werden bei den „Sonstigen Investitionen“ der Produkt…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Anfragestatus einmalige (investive) Maßnahmen in der Jugendverbandsarbeit [#297441]
Datum
16. Februar 2024 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ep4-seite123.pdf
47,3 KB
ep4-seite166.pdf
60,3 KB
Sehr geehrter Herr Gosewisch, im Doppelhaushalt 2023 / 2024 werden bei den „Sonstigen Investitionen“ der Produktgruppe 254.02 für die investiven Maßnahmen der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit jährlich insgesamt 400 Tsd. Euro berücksichtigt (s. Doppelhaushalt Freie und Hansestadt Hamburg 2023/2024, EP 4, S. 166), aus denen einmalige Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit gemäß Teil I, E.4 Landesförderplan „Familie und Jugend“ finanziert werden können. Der Ansatz enthält alle investiven Bedarfe der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit; es erfolgt keine gesonderte Veranschlagung für die investiven Bedarfe der Jugendverbandsarbeit. Eine Finanzierung einmaliger Maßnahmen im Bereich der Jugendverbandsarbeit (gemäß E.4 Landesförderplan) kann darüber hinaus auch im Rahmen der im Doppelhaushalt 2023 / 2024 für die Jugendverbandsarbeit vorhandenen (konsumtiven) Kostenermächtigung erfolgen. Für das Jahr 2023 waren die 3.579 Tsd. Euro, für das Jahr 2024 sind es 3.633 Tsd. Euro. Diese Werte ergeben sich aus den Plan-Kosten beim Produkt Jugendverbandsarbeit (Doppelhaushalt 2023/2024, EP 4, S. 123) in Höhe von 3.795 Tsd. Euro im Jahr 2023 und 3.853 im Jahr 2024 jeweils abzgl. Sach- und Personalkosten sowie Abschreibungen. Der Ansatz enthält alle konsumtiven Bedarfe der Jugendverbandsarbeit. Überwiegend werden damit die jährlichen Zuwendungen der Jugendverbände (wie die Grundförderung, Förderung von Freizeiten oder die Förderung der Bildungsreferentinnen und -referenten) finanziert. Bei Auskömmlichkeit der Produktgruppe können auch einmalige Maßnahmen finanziert werden. Den einzelnen Positionen des Landesförderplanes sind keine konkreten Budgets zugeordnet. Ihre folgenden Fragen beziehen sich auf die Anzahl, das Volumen und den Bearbeitungsstand dieser Anträge. Auch erfragen Sie die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser. Diese Daten werden in dieser Form nicht erhoben, sodass diesbezügliche Informationen hier nicht vorliegen und damit auch keine entsprechende Auskunft erteilt werden kann. Allerdings werden die Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vierteljährlich im Transparenzportal veröffentlicht Zuwendungsvorgänge 2023 Quartal 2 (hamburg.de)<https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2023-quartal-2>. Hier kann durch den Filter "Ablehnungsbescheid" oder "Zuwendungsbescheid" ein Teil der gewünschten Daten angezeigt werden. Ihre letzte Frage bezieht sich auf ein Beschwerdemanagement oder Feedbacksystem und die Ergebnisse dessen. Die Träger wenden sich mit Beschwerden oder Feedbacks bezüglich der Antragsbearbeitung in der Regel direkt an ihre zuständige Zuwendungssachbearbeitung oder Fachberatung. Eine zahlenmäßige Erfassung und Auswertung erfolgt nicht. Diese Auskunft ergeht für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen