Anführungszeichen auf Twitter in der Aussage: "Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen"

Am 12.07.2020, veröffentlichte Ihr Social-Media-Team einen Tweet in welchem es um die Prüfung der Nationalität der Eltern von jugendlichen Tatverdächtigen geht ("Nein, das stimmt nicht. Die Lebens- und Familienumstände können sich auf das Strafmaß und die anschließenden Präventionsmaßnahmen auswirken. Die Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen geprüft.": 12.07.; Tweet siehe https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1282326436133601281; Archivierte Version: https://web.archive.org/web/20200713072050/https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1282326436133601281).

Bitte senden Sie mir eine Begründung und Erklärung zu wieso das Wort "deutschen" in ihrem Tweet in Anführungszeichen gesetzt wurde und welche sprachlichen Implikationen damit ausgedrückt werden sollten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • 30 Follower:innen
Christoph Janke
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 12.07.…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Christoph Janke
Betreff
Anführungszeichen auf Twitter in der Aussage: "Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen" [#192554]
Datum
13. Juli 2020 11:56
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 12.07.2020, veröffentlichte Ihr Social-Media-Team einen Tweet in welchem es um die Prüfung der Nationalität der Eltern von jugendlichen Tatverdächtigen geht ("Nein, das stimmt nicht. Die Lebens- und Familienumstände können sich auf das Strafmaß und die anschließenden Präventionsmaßnahmen auswirken. Die Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen geprüft.": 12.07.; Tweet siehe https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1282326436133601281; Archivierte Version: https://web.archive.org/web/20200713072050/https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/1282326436133601281). Bitte senden Sie mir eine Begründung und Erklärung zu wieso das Wort "deutschen" in ihrem Tweet in Anführungszeichen gesetzt wurde und welche sprachlichen Implikationen damit ausgedrückt werden sollten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Janke Anfragenr: 192554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192554/ Postanschrift Christoph Janke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Janke

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Janke, Zweck des LIFG ist es, einen freien Zugang zu amtlichen Informationen zu gewährleisten.…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Anführungszeichen auf Twitter in der Aussage: "Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen" [#192554]
Datum
28. Juli 2020 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


Sehr geehrter Herr Janke, Zweck des LIFG ist es, einen freien Zugang zu amtlichen Informationen zu gewährleisten. Amtliche Informationen sind grundsätzlich jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecke dienende Aufzeichnung und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Unter Aufzeichnung ist hierbei jede irgendwie festgehaltene und gespeicherte Art von Information zu verstehen. Begründungen und Erklärungen sind nicht vom LIFG umfasst, so dass nach dem LIFG kein Anspruch auf sie besteht. Dennoch möchten wir auf Ihre Anfrage den Sachverhalt erklären: Ein Nutzer unterstellte der Polizei in einem Tweet Stammbaumrecherchen durchzuführen, um Migranten in der Öffentlichkeit bloß zu stellen. Ziel des kritisierten Tweets war es, sich hiervon deutlich zu distanzieren. Die Polizei wollte damit zum Ausdruck bringen, dass solche Maßnahmen eben gerade nicht nur auf Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund beschränkt sind. Der Tweet wurde von der Mehrheit der Nutzer allerdings gegenteilig verstanden. Die Anführungszeichen wurden von vielen Nutzern als diffamierend gewertet. Das Missverständnis hat die Polizei Stuttgart in einem zweiten Tweet aufgegriffen und klargestellt, dass der Vorwurf der Ungleichbehandlung eben gerade dementiert werden sollte. Eine klarere Formulierung ohne die Verwendung von Anführungszeichen wäre in diesem Fall also wünschenswert gewesen. Mit freundlichen Grüßen