Angaben zu den ausgestellten Bewohnerparkausweisen in den Jahren 2016-2022

- Anzahl der ausgestellten Bewohnerparkausweise im Zeitraum 2016-2022 getrennt nach Jahr und Bewohnerparkzone

Wenn möglich, bitte die folgenden Daten ebenfalls getrennt nach Jahr und Bewohnerparkzone:
- Informationen über den Anteil von Ersterteilungen und Wiedererteilungen (Verlängerungen)
- Informationen über die durchschnittliche Laufzeit der ausgestellten Ausweise
- Informationen über die Anzahl der Bewohnerparkplätze in der jeweiligen Zone

sowie
- Geometrien der Bewohnerparkzonen (Format: Shapefile oder GPKG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der ausg…
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angaben zu den ausgestellten Bewohnerparkausweisen in den Jahren 2016-2022 [#262565]
Datum
6. November 2022 12:42
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der ausgestellten Bewohnerparkausweise im Zeitraum 2016-2022 getrennt nach Jahr und Bewohnerparkzone Wenn möglich, bitte die folgenden Daten ebenfalls getrennt nach Jahr und Bewohnerparkzone: - Informationen über den Anteil von Ersterteilungen und Wiedererteilungen (Verlängerungen) - Informationen über die durchschnittliche Laufzeit der ausgestellten Ausweise - Informationen über die Anzahl der Bewohnerparkplätze in der jeweiligen Zone sowie - Geometrien der Bewohnerparkzonen (Format: Shapefile oder GPKG)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßenverkehrsbehörde Kiel
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, bezugnehmend auf das Information…
Von
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Betreff
WG: Angaben zu den ausgestellten Bewohnerparkausweisen in den Jahren 2016-2022 [#262565]
Datum
5. Dezember 2022 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, bezugnehmend auf das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG) haben Sie ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die die Landeshauptstadt Kiel als informationspflichtige Stelle verfügt. Die Landeshauptstadt Kiel trifft dabei keine Informationsbeschaffungspflicht. In Abgrenzung zu einer „Addition gleichartiger Informationen“, welche typischerweise Teil der Informationsgewährung nach dem IZG ist, liegt eine Informationsbeschaffung dann vor, wenn zunächst eine inhaltliche Aufbereitung vorhandener Informationen erforderlich ist. Informationen über •den Anteil von Ersterteilungen und Wiedererteilungen (Verlängerungen), •die durchschnittliche Laufzeit der ausgestellten Ausweise sowie •die Anzahl der Bewohnerparkplätze in der jeweiligen Zone können nicht aus dem vorhandenen Datenbestand der Landeshauptstadt Kiel herausgesucht und zusammengetragen („addiert“) werden. Auch die ausgestellten Bewohnerparkausweise nach Zonen können nur für das Jahr 2022 noch zusammengetragen werden. Begründung: Die Anzahl der ausgestellten Bewohnerparkausweise wird hier nur für interne statistische Zwecke erfasst, um die Arbeitsbelastung zu ermitteln. Diese Statistik wird nur nach Anzahl insgesamt ausgewertet und statistisch festgehalten. Die einzelnen Statistikbögen werden nach erfolgter Statistik entsorgt. Bewohnerparkausweise können für 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre ausgestellt werden. Es wird jedoch jeweils in der Statistik nur 1 Strich vermerkt, da die Bearbeitungszeit die gleiche ist. Auch Verlängerungen und Neuanträge werden in der Statistik nicht erfasst, da sich diese auf die Bearbeitungszeit nicht auswirken. Daher liegen Auswertungen zu diesen Anfragen hier nicht vor. Seit 2022 werden die Bewohnerparkausweise nur noch für 1 Jahr ausgestellt. Es wurde folgende Anzahl an Bewohnerparkausweisen ausgeteilt: 2016: 3685 2017: 3374 2018: 3241 2019: 3129 2020: 3097 2021: 3032 Bis 30.11.2022: 2896 Für 2022 verteilen sich die ausgestellten Bewohnerparkausweise wie folgt auf die einzelnen Bewohnerparkzonen: Zone A: 110 Zone B: 199 Zone D: 237 Zone G: 934 Zone L: 356 Zone N: 170 Zone N: 170 Zone P: 508 Zone W: 351 Weiterhin erhalten Sie in der Anlage die von Ihnen gewünschten Geometrien der Bewohnerparkzonen im shapefile-Format. Mit freundlichen Grüßen