Angefallene Datensätze nach §34 AWV

Alle Datensätze, die an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach §34 AWV in den Jahren 2018/2019 übermittelt wurden - in einem maschinenlesbaren Format.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Dezember 2019
  • Frist
    15. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Datens…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Angefallene Datensätze nach §34 AWV [#172044]
Datum
13. Dezember 2019 14:01
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Datensätze, die an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach §34 AWV in den Jahren 2018/2019 übermittelt wurden - in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172044 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019
Datum
19. Dezember 2019 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.12.2019, der am selben Tag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen ist. In Ihrem Antrag bitten Sie um Übersendung: "Alle Datensätze, die an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach §34 AWV in den Jahren 2018/2019 ( tel:20182019) übermittelt wurden - in einem maschinenlesbaren Format." § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewährt einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, sofern weder öffentliche noch private Belange dem Informationszugang entgegenstehen. Ihre Anfrage bezieht sich auf Datensätze, welche Daten einer dritten Person i.S.d. § 5 Abs. 1 und 2 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten i.S.d. § 6 IFG beinhalten. In einem solchen Fall muss der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründet werden. Bevor ich nun über Ihren Antrag entscheide, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Antrag bis zum 17.01.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnell…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044]
Datum
23. Dezember 2019 11:56
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei den Daten nach §5 Abs. 1 IFG sollte es sich bei den anfallenden Daten nach §34 AWV nur um Daten die auch unter §5 Abs. 3 IFG fallen handeln, bei denen das "Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegt. Sollte dies Ihrer Ansicht nach nicht der Fall sein, würde ich sie bitten, mir die aus ihrer Sicht fraglichen Datenfelder zukommen zu lassen. Auch die Schutzwürdigkeit als Betriebsgeheimnis nach §6 IFG halte ich für die angefragten Datensätze fragwürdig, da diese in vielen anderen Ländern (z.B. USA) bereits als offene Daten angesehen und entsprechend zugänglich gemacht werden. Deswegen kann man zumindest für einzelne Import und Exportländer nicht von Betriebs bzw. in diesem Fall wohl eher Geschäftsgeheimnissen sprechen, weil eben diese Daten bereits öffentlich zugänglich sind (vgl. 1 BvR 2087/03) Dennoch möchte ich den Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründen: Die Daten werden im Rahmen einer journalistische Recherche im Bereich der internationalen Handelsbeziehungen einiger Konzerne benötigt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172044
Lilith Wittmann
AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheits…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044]
Datum
19. Januar 2020 14:23
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angefallene Datensätze nach §34 AWV“ vom 13.12.2019 (#172044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 172044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172044
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044] Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre Anfrage nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044]
Datum
20. Januar 2020 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist derzeit noch in der Bearbeitung. Ein Bescheid wird Ihnen spätestens Ende dieser Woche zugehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044] Sehr geehrte Frau Wittmann, in Bezug auf Ihre Anfrage nach…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem IFG vom 13.12.2019 [#172044]
Datum
24. Januar 2020 13:48
Status
Sehr geehrte Frau Wittmann, in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 13.12.2019, erhalten Sie anbei den Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 24.01.2020. Mit freundlichen Grüßen