Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 in Ottersweier

Anfrage an: Stadt Bühl

Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Ottersweier im Jahr 2020 und 2021 mit allen verfügbaren Informationen, insbesondere:
- Datum
- Thema der Demonstration
- Versammlungsauflagen
- Ablauf der Veranstaltung
- Anmelder, soweit keine Privatperson
- angemeldete Teilnehmerzahl
- tatsächliche Teilnehmerzahl (soweit vorhanden)
- Kundgebungsmittel

Soweit nur eine Teilmenge der angeforderten Informationen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, bitte ich um Mitteilung, sodass ich gegebenenfalls meinen Antrag anpassen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht aller angemeld…
An Stadt Bühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 in Ottersweier [#217985]
Datum
11. April 2021 12:07
An
Stadt Bühl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Ottersweier im Jahr 2020 und 2021 mit allen verfügbaren Informationen, insbesondere: - Datum - Thema der Demonstration - Versammlungsauflagen - Ablauf der Veranstaltung - Anmelder, soweit keine Privatperson - angemeldete Teilnehmerzahl - tatsächliche Teilnehmerzahl (soweit vorhanden) - Kundgebungsmittel Soweit nur eine Teilmenge der angeforderten Informationen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, bitte ich um Mitteilung, sodass ich gegebenenfalls meinen Antrag anpassen kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217985/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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