Angemeldete Kundgebungen

Anfrage an: Ordnungsamt Chemnitz

Die Auflagen und die Route von Versammlungen am 17.01.2021, auch wenn diese nicht angemeldet wurden.
Hintergrund: mich interessiert die rechtliche Grundlage auf der jeden Montag nicht-ortsfeste Versammlungen durch die Straßen ziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Katarina Antholz
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Ordnungsamt Chemnitz Details
Von
Katarina Antholz
Betreff
Angemeldete Kundgebungen [#237942]
Datum
18. Januar 2022 14:27
An
Ordnungsamt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auflagen und die Route von Versammlungen am 17.01.2021, auch wenn diese nicht angemeldet wurden. Hintergrund: mich interessiert die rechtliche Grundlage auf der jeden Montag nicht-ortsfeste Versammlungen durch die Straßen ziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katarina Antholz Anfragenr: 237942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237942/ Postanschrift Katarina Antholz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katarina Antholz

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