Angemeldete Versammlungen in KW02/2024 (08.01.-14.01.2024)

Alle Ihnen vorliegenden Dokumente und Informationen zu Versammlungen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich für die KW02 (08.01.-14.01.2024) angemeldet wurden bzw. in diesem Zeitraum stattfinden, d.h. insbesondere
- alle Auflagen,
- Thema,
- ggf. beschränkende Verfügungen
- ggf. mit der Versammlungsleitung vereinbarten Ablauf der Versammlungen
- ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden, die Ihnen ggf. zugänglich gemacht wurden
Personenbezogene Daten (bspw. Name/Adresse des Anmeldenden) werden nicht begehrt und können gerne geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Ihnen vorliegenden Dokumente …
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Angemeldete Versammlungen in KW02/2024 (08.01.-14.01.2024) [#296797]
Datum
10. Januar 2024 14:56
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen vorliegenden Dokumente und Informationen zu Versammlungen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich für die KW02 (08.01.-14.01.2024) angemeldet wurden bzw. in diesem Zeitraum stattfinden, d.h. insbesondere - alle Auflagen, - Thema, - ggf. beschränkende Verfügungen - ggf. mit der Versammlungsleitung vereinbarten Ablauf der Versammlungen - ebenso derartige Dokumente von anderen (Versammlungs-)Behörden, die Ihnen ggf. zugänglich gemacht wurden Personenbezogene Daten (bspw. Name/Adresse des Anmeldenden) werden nicht begehrt und können gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 296797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296797/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, im Zuständigkeitsbereich der Versammlungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises haben in d…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
Angemeldete Versammlungen in KW02/2024 (08.01.-14.01.2024)
Datum
9. Februar 2024 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Fuhrmann, im Zuständigkeitsbereich der Versammlungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises haben in der KW 02/2024 zwei angemeldete Versammlungen stattgefunden: 08.01.2024: Sternfahrt mit Traktoren von Sinsheim und Reichartshausen nach Heidelberg unter dem Motto "Erhalt der heimischen Landwirtschaft" 12.01.2024: Rundfahrt mit Traktoren von Waibstadt über Sinsheim zurück nach Waibstadt unter dem Motto "Faire Landwirtschaft für alle" Die beiden Versammlungsverfügungen sind als Anlage beigefügt. Hieraus können Sie die jeweils verfügten Auflagen ersehen. Informationen über evtl. Versammlungen im Zuständigkeitsbereich der Versammlungsbehörden der großen Kreisstädte müssen Sie gfls. dort erfragen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung sowie die Anlagen bezüglich meiner An…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in KW02/2024 (08.01.-14.01.2024) [#296797]
Datum
14. Februar 2024 23:01
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung sowie die Anlagen bezüglich meiner Anfrage. Gab es darüber hinaus weitere Versammlungen / Straßenblockaden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die nicht angemeldet wurden? Wurden in diesem Zusammenhang (oder auch bei den zwei angemeldeten Versammlungen) Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren eingeleitet (z.B. weil gegen Auflagen oder geltendes Recht verstoßen wurde)? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 296797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296797/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, es gab am 11.01.2024 eine unangemeldete Versammlung mit teilweiser Blockade im Berei…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in KW02/2024 (08.01.-14.01.2024) [#296797]
Datum
15. Februar 2024 06:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, es gab am 11.01.2024 eine unangemeldete Versammlung mit teilweiser Blockade im Bereich Heddesheim, Kreisel zum Gewerbegebiet. Hierdurch wurde zeitweise die Zu- und Abfahrt zum EDEKA-Zentrallager behindert. Da dieses Versammlung nicht angemeldet war haben wir zu dieser Aktion keine über die Berichterstattung in der Presse hinausgehenden Erkenntnisse und Informationen. Unseres Wissens hat die Polizei Ermittlungen eingeleitet über deren weiteren Verlauf hier aber nichts bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen