Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie lange sollte die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Absatz 2 PflSchAnwV zur Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutzgebieten mit letzter Änderung vom 02. September 2021 (BGBI I, S. 4111) höchsten dauern? Gerade in der Landwirtschaft ist schnelles rechtssicheres Handel wichtig und die Antwortfrist von 6 Monaten inakzeptabel, da es im Zweifel außerhalb der Vegetationsperiode liegt und der Schaden bereits aufgetreten ist. Zumal die Ausnahmegenehmigung jedes Jahr neu beantragt werden muss. Ich bitte um Einschätzung, da die aktuelle Bearbeitungszeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit 6 Monaten und 12 Tagen als zu lang erscheint und eine Antwort im Dezember nicht zielführend ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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