Angemessenheit der Gebühr für Kirchenaustritte

Anfrage an: Amtsgericht Dortmund

Alle bekannten Kennzahlen die zur Ermittlung der Angemessenheit der erhobenen Gebühr für einen Kirchenaustritt in NRW notwendig sind.

Insbesondere könnten das sein:
- falls vorhanden, eine Gegenüberstellung von Kosten/Einnahmen der Abteilung
Alternativ:
- die durchschnittliche Anzahl bearbeiteter Kirchenaustritte pro Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin pro Arbeitstag der letzten 3 Monate, um eine Abschätzung des Aufwands zu ermöglichen.

Ich habe die Bearbeitung eines beispielhaften Kirchenaustritts als sehr zügig, professionell und unkompliziert empfunden, weshalb mich interessiert, ob die Gebühr durch NRW zu hoch, zu niedrig oder angemessen angesetzt ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Mertens
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
Lukas Mertens
Betreff
Angemessenheit der Gebühr für Kirchenaustritte [#244587]
Datum
25. März 2022 09:30
An
Amtsgericht Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bekannten Kennzahlen die zur Ermittlung der Angemessenheit der erhobenen Gebühr für einen Kirchenaustritt in NRW notwendig sind. Insbesondere könnten das sein: - falls vorhanden, eine Gegenüberstellung von Kosten/Einnahmen der Abteilung Alternativ: - die durchschnittliche Anzahl bearbeiteter Kirchenaustritte pro Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin pro Arbeitstag der letzten 3 Monate, um eine Abschätzung des Aufwands zu ermöglichen. Ich habe die Bearbeitung eines beispielhaften Kirchenaustritts als sehr zügig, professionell und unkompliziert empfunden, weshalb mich interessiert, ob die Gebühr durch NRW zu hoch, zu niedrig oder angemessen angesetzt ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Mertens Anfragenr: 244587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244587/ Postanschrift Lukas Mertens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Mertens
Amtsgericht Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
AW: Angemessenheit der Gebühr für Kirchenaustritte [#244587]
Datum
25. März 2022 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Dortmund
153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh. Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Kennzahlen zur Ermittl…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh.
Datum
1. April 2022 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Kennzahlen zur Ermittlung der Angemessenheit der erhobenen Gebühren für einen Kirchenaustritt Ihre E-Mail vom 25.03.2022 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Daten von mir nicht erfasst werden. Zwar erfolgt eine Erfassung der Kirchenaustritte insgesamt, nicht jedoch taggenau und spitz auf einen einzelnen Sachbearbeiter bezogen. Weiterhin ist die Speicherung der genauen Anwesenheitszeiten der Sachbearbeiter aus datenschutzgründen nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Mertens
AW: 153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh. [#244587] Sehr geehrte Damen und Herren, kein Problem, die Aufschlüsselung je…
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
Lukas Mertens
Betreff
AW: 153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh. [#244587]
Datum
1. April 2022 11:49
An
Amtsgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, kein Problem, die Aufschlüsselung je Sachbearbeiter ist hier natürlich nicht erforderlich, da sie für die Kalkulation nicht nötig ist. Ausreichend wäre die Gesamtzahl der Vollzeitstellen (Teilzeitstellen können gerne zu Vollzeitstellen zusammengefasst werden) und die Gesamtzahl der Kirchenaustritte. Die Frage die ich beantworten möchte ist, ob die starke Erhöhung der Kirchenaustritte in letzter Zeit einen positiven oder negativen Einfluss auf die Bilanz hat. Eine Aufschlüsselung je Person würde hier also maximal die Genauigkeit der Berechnung erhöhen, da es jedoch noch viele andere Faktoren gibt, die über unterschiedliche Behörden hinweg einen Einfluss auf die Kosten einer Bearbeitung eines Kirchenaustritts haben, handelt es sich sowieso nur um eine grobe Annäherung und die Zahl ist deshalb für mich nicht wichtig. Mit freundlichen Grüßen Lukas Mertens Anfragenr: 244587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244587/ Postanschrift Lukas Mertens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Dortmund
153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh Der Präsident des Amtsgerichts 153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh Informationszugang n…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh
Datum
13. April 2022 10:26
Status
Der Präsident des Amtsgerichts 153 E - 1. IFG NRW 15 B. 1 Sdh Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Kennzahlen zur Ermittlung der Angemessenheit der erhobenen Gebühren für einen Kirchenaustritt Ihre E-Mail vom 01.04.2022 Sehr geehrter Herr Mertens, auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 1269 Kirchenaustritte bearbeitet wurden. Wie bereits mitgeteilt, können über die Dauer der Bearbeitung mangels Datenerhebung keine Aussagen getroffen werden. Ich bedaure Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen