Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012
Nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012, Az. B 4 AS 109/11 R, wurde mit Erlass des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2012 verbindlich vorgegeben, dass "von Amts wegen" bestandskräftige Bescheide zurück zu nehmen seien.
Mit Rundschreiben Nr. 05/2012 vom 22.08.2012 wurden die Geschäftsführer der Jobcenter aufgefordert die Korrektur aller betroffenen Bescheide bis auf den Januar 2011 datiert von Amts wegen zu korrigieren und die Umsetzung bis zum 31.12.2012 vorzunehmen.
Eine Befristung der Korrekturansprüche für die Leistungsberechtigten ist nicht vorgesehen. Vielmehr wurde bereits mit Rundbrief Nr. 04/2012 darauf abgestellt, dass "grundsätzlich die für den Leistungsberechtigten günstigste Regelung anzuwenden sei".
Es zeigt sich, dass die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis dieser Weisung nicht, oder nur unzureichend nachgekommen ist.
1. Bitte übersenden Sie mir die von Ihnen für Berichtszwecke eingeforderten Rückmeldungen des Jobcenter Märkischer Kreis und die von Ihnen vorgenommene Auswertung aller beteiligten Jobcenter.
2. Bitte übersenden Sie mir die Rückmeldung des Märkischen Kreises an das MAIS.
3. Bitte bestätigen Sie mir den bis heute gültigen Rechtsanspruch auf Nachzahlung der noch immer nicht korrigierten Bescheide und übersenden mir dazu die weiteren Weisungen.
4. Bitte übersenden Sie mir die für Sie verbindliche und verfahrensrechtlich rechts sichere Definition zu "von Amts wegen".
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Mai 2015
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13. Juni 2015
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