Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung

Anfrage an: Jobcenter Baden-Baden

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 u. Abs. 4 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Baden-Baden zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2019 getroffenen Vereinbarungen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit gelt…
An Jobcenter Baden-Baden Details
Von
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Betreff
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung [#151730]
Datum
19. Juni 2019 23:46
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Welche Schlüssigkeitserwägungen liegen den derzeit geltenden Höchstwerten angemessener Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 u. Abs. 4 SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Baden-Baden zugrunde? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Gutachten und für das Jahr 2019 getroffenen Vereinbarungen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heiz…
An Jobcenter Baden-Baden Details
Von
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Betreff
AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung [#151730]
Datum
23. Juli 2019 00:38
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung“ vom 19.06.2019 (#151730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Baden-Baden
Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegt mir die Mail vom 19.06.2019 nicht vor und kann Ihnen diese nicht beantw…
Von
Jobcenter Baden-Baden
Betreff
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung [#151730]
Datum
25. Juli 2019 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegt mir die Mail vom 19.06.2019 nicht vor und kann Ihnen diese nicht beantworten. Bitte senden Sie mir die Ursprungsmail noch einmal zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft u. Heizung [#151730]
Datum
26. Juli 2019 14:21
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in https://fragdenstaat.de/anfrage/angemessenheit-der-kosten-der-unterkunft-u-heizung/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>